Fahraufgabenkatalog Klasse B

Vorwort

Im Fahraufgabenkatalog sind die Anforderungsstandards und die dazu gehörigen Bewertungskriterien für die Prüfungsfahrt der praktischen Fahrerlaubnisprüfung festgelegt. Dabei werden die Anforderungsstandards im Sinne von Fahraufgaben und Kompetenzbereichen (auch „Beobachtungskategorien“) beschrieben.

Fahraufgaben stellen „musterhafte“ Klassen von ähnlichen Verkehrssituationen dar. Die Ähnlichkeit dieser Verkehrssituationen bezieht sich auf die äußeren Rahmenbedingungen der Situationen (z. B. straßenbauliche Gegebenheiten wie „Kreuzungen“) und auf die notwendigen Handlungsabläufe zur Situationsbewältigung.

In den Kompetenzbereichen werden die vom Bewerber verlangten grundlegenden Kompetenzen zur Bewältigung einer Fahraufgabe definiert. Die Bewertung einer Fahraufgabe erfolgt jeweils mit Bezug zu den Kompetenzbereichen. Die Fahraufgaben und Bewertungskriterien berücksichtigen keine Situationsdetails (z. B. Witterungsbedingungen). Übergreifende Fahranforderungen wie Vorsicht, Rücksicht und vorausschauendes Fahren werden vorausgesetzt.

Inhalt

Wähle unten eine Verkehrssituation aus und klicke über den Punkt auf das entsprechende Beobachtungskriterium:

Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber einen Einfädelungsstreifen benutzt, um sich in den fließenden Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn einzuordnen (z. B. beim Auffahren auf die Autobahn). 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen der Straßenführung (Gestaltung des Einfädelungsstreifens) 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen, ob und in welcher Weise ein Einfädeln gefahrlos möglich ist  
  • Beobachten des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn sowie des rückwärtigen und vorausfahrenden Verkehrs auf dem Einfädelungsstreifen 
  • Betätigen des Blinkers zum Anzeigen des Einfädelungsvorgangs 
  • Anpassen der Geschwindigkeit an den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrbahn unter Ausnutzung des Einfädelungsstreifens 
  • Gefahrloses Einfädeln in den fließenden Verkehr  
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Standard-Einfädelungsstreifen 
  • Fehlender oder verkürzter Einfädelungsstreifen (z. B. im Baustellenbereich) 
  • Kombinierter Ein- und Ausfädelungsstreifen (durchgehender Fahrstreifen) 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger,
Kinder, Radfahrer). Bereits bei der Annäherung an den Einfädelungsbereich beobachtet der Bewerber die
Verkehrssituation auf der durchgehenden Fahrbahn durch einen direkten Blick. Darüber hinaus beobachtet er
den seitlichen Verkehr und die Abstände. Im weiteren Verlauf erfolgt die Verkehrsbeobachtung überwiegend
über die Spiegel. Unmittelbar vor dem Einfädeln beobachtet der Bewerber nochmals den seitlichen Verkehr;
ggf. kontrolliert er den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem fehlenden oder verkürzten Einfädelungsstreifen (häufig im Bereich von Arbeitsstellen) prüft der
Bewerber, ob zusätzliche Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen vorhanden sind, die ein Anhalten
vorschreiben. Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen beobachtet der Bewerber, ob andere
Verkehrsteilnehmer beabsichtigen, von der durchgehenden Fahrbahn auf den Ausfädelungsstreifen zu
wechseln.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und
    sichere Reaktion darauf[z. B. plötzlich anhaltendes vorausfahrendes Fahrzeug]
Leichte Fehler
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“[abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten; z. B. bei normalen Sicht- und Fahrbahnverhältnissen und einer Geschwindigkeit von 50 km/h ohne Differenzgeschwindigkeit eine „Lücke“ von 35m]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung[z. B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung; z. B. reagiert überrascht auf ein
    überholendes Fahrzeug (die Beobachtung des seitlichen Verkehrs ist bei hoher Differenzgeschwindigkeit zu
    anderen Fahrzeugen besonders wichtig)]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung[z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs auf dem Zielfahrstreifen erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- oder Vorrangregelung*[z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs auf dem Zielfahrstreifen erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*[z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber nutzt den Einfädelungsstreifen unter Berücksichtigung der Verkehrssituation möglichst
vollständig aus. Zum Einfädeln wechselt der Bewerber auf die durchgehende Fahrbahn. Dabei hält er
ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und
Hindernissen/Gegenständen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem fehlenden oder verkürzten Einfädelungsstreifen (häufig im Bereich von Arbeitsstellen) muss der
Bewerber ggf. vor dem Einfahren auf die durchgehende Fahrbahn an einer geeigneten Stelle oder sofern
vorhanden an der vorgeschriebenen Stelle anhalten. Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen
positioniert der Bewerber sein Fahrzeug in Abhängigkeit zu den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer
    Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Einscheren vor einem auf dem Zielfahrstreifen fahrenden Fahrzeug mit geringer Behinderung
  • Mangelnde Ausnutzung des Einfädelungsstreifens[z. B. Einfädeln bevor die für den Verkehrsfluss auf dem Zielfahrstreifen erforderliche Geschwindigkeit
    erreicht ist]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
    Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb
    von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
    z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]  
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen
    Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen[Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h.
    Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit
    einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die
    Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
    Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb
    von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlech-ten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
    z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher
    Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit
    verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur*[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe
    Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit
    verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]

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 Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Zum Einfädeln wechselt er flüssig und zügig auf die durchgehende Fahrbahn.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei fehlenden oder verkürzten Einfädelungstreifen (häufig im Bereich von Arbeitsstellen) verringert der Bewerber die Geschwindigkeit so, dass ein gefahrloses Warten oder Anhalten möglich ist. Bei kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen muss der Bewerber seine Geschwindigkeit an das Verhalten der ein- und ausfahrenden Verkehrsteilnehmer anpassen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Sicherer Abbruch des Einfädelungsvorgangs aufgrund einer nicht vorhersehbaren Verkehrssituation [z. B. weil ein anderes Fahrzeug die vorhandene „Lücke“ auf dem Zielfahrstreifen nutzt]
  • Sichere Bewältigung des Einfädelungsvorgangs bei hoher Verkehrsdichte und hohen Differenzgeschwindigkeiten [z. B. sicheres Einfädeln in eine vorhandene „Lücke“ unter Ausnutzung der erforderlichen Beschleunigung und schnelle Anpassung an den Verkehrsfluss auf dem Zielfahrstreifen]
Leichte Fehler 
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise  [unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen der Einfädelungsgeschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur  [z. B. Einfädelungsgeschwindigkeit kleiner als 80 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der Hauptfahrbahn und ausreichend langem Einfädelungsstreifen. z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. z. B. keine erkennbare Geschwindigkeitserhöhung gegenüber der Annäherungsgeschwindigkeit. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt, nachdem der Einfädelungsvorgang abgeschlossen worden ist.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur  [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Testanchor Test Test

Kommunikation

Allgemeine Definition: Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber betätigt rechtzeitig den Blinker und führt den Einfädelungsvorgang durch. Dabei berücksichtigt
er Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In
schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu
verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem verkürzten oder fehlenden Einfädelungsstreifen (häufig im Bereich von Arbeitsstellen) achtet der
Bewerber besonders auf Verhalten, Zeichen und/oder Signale anderer Verkehrsteilnehmer auf der
durchgehenden Fahrbahn, um sich möglichst ohne Verzögerung in den fließenden Verkehr einzuordnen. Bei
Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel [Teilfahraufgabe Befahren von Einfädelungsstreifen] einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen achtet der Bewerber verstärkt auf Zeichen und das
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und sucht ggf. Blickkontakt.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Durch Blickkontakt „Lücke“ schaffen bei hoher Verkehrsdichte auf der durchgehenden Fahrbahn
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung [z. B. keine Ankündigung des Einfädelns mittels Blinker; z. B. nach rechts blinken und (sonst korrekt) nach links wechseln; z. B. Abgabe eines Warnzeichens, obwohl die Situation durch Bremsen hätte verhindert werden können]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig
und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Zum Beschleunigen wählt der Bewerber einen
passenden Gang und setzt das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeugs situationsgemäß ein. Der
Einfädelungsvorgang wird mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Nach verkehrsbedingtem Anhalten (z. B. bei einer Arbeitsstelle, bei verkürztem oder fehlendem
Einfädelungsstreifen) kann es erforderlich sein, dass der Bewerber ungeachtet einer umweltschonenden
Fahrweise sein Fahrzeug sehr stark beschleunigen muss.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit
erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl [z.B. beim Wechsel auf den Zielfahrstreifen in einen zu hohen Gang schalten]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl [z. B. bei 80 km/h Zurückschalten in den zweiten Gang]

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Befahren von Ausfädelungsstreifen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber den Ausfädelungsstreifen zum Ausfahren benutzt (z. B. von Autobahnen), um die durchgehende Fahrbahn zu verlassen. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen der Ausfahrthinweise für die gewählte Ausfahrt  
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung
  • Rechtzeitiges Betätigen des Blinkers 
  • Prüfen, ob Hindernisse ein rechtzeitiges Ausfädeln blockieren 
  • Möglichst frühzeitig auf den Ausfädelungsstreifen wechseln 
  • Positionieren des Fahrzeugs innerhalb des Ausfädelungsstreifens 
  • Verringern der Geschwindigkeit und Anpassen an die Verkehrsumgebung 
  • Prüfen des Fahrbahnverlaufs (z. B. Kurven), der Verkehrssituation (z. B. Rückstau) und der Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen 
  • Kontinuierliches Überprüfen der Geschwindigkeit (Gefahr der Fehleinschätzung) – 
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Standard-Ausfädelungsstreifen 
  • Verkürzter Ausfädelungsstreifen (z. B. innerorts oder im Baustellenbereich) 
  • Kombinierter Ein- und Ausfädelungsstreifen (durchgehender Fahrstreifen) 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition:  Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger,
Kinder, Radfahrer). Bereits bei der Annäherung an den Ausfädelungsstreifen beobachtet der Bewerber neben
dem vorausfahrenden Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn auch den Verkehr auf dem
Ausfädelungsstreifen und den Fahrbahnverlauf des Ausfädelungsstreifens. Darüber hinaus beobachtet er
den seitlichen Verkehr und die Abstände. Zum Ausfädeln beobachtet der Bewerber über die Spiegel den
Verkehrsraum. Unmittelbar vor dem Ausfädeln beobachtet der Bewerber den seitlichen Verkehr, ggf.
kontrolliert er den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem verkürzten Ausfädelungsstreifen beobachtet der Bewerber verstärkt den Fahrbahnverlauf;
insbesondere den Ausfahrtsbereich. Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen beobachtet der
Bewerber, ob andere Verkehrsteilnehmer beabsichtigen, vom Einfädelungsstreifen auf die durchgehende
Fahrbahn zu wechseln.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und
    sichere Reaktion darauf [z. B. anderer Verkehrsteilnehmer zieht unter Benutzung des Seiten- bzw. Ausfädelungsstreifens unzulässig rechts vorbei]
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche Verkehrsbeobachtung; z. B. reagiert überrascht auf ein überholendes Fahrzeug (die Beobachtung des seitlichen Verkehrs ist bei hoher Differenzgeschwindigkeit zu anderen Fahrzeugen besonders wichtig)]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber fährt aus dem rechten Fahrstreifen der durchgehenden Fahrbahn möglichst am Beginn des
Ausfädelungsstreifens auf diesen auf, positioniert sein Fahrzeug innerhalb des Ausfädelungsstreifens und
hält ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und
Hindernissen/Gegenständen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen positioniert der Bewerber sein Fahrzeug in
Abhängigkeit zu den ggf. einfahrenden Fahrzeugen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Mangelnde Ausnutzung des Ausfädelungsstreifens [z. B. spätes Wechseln auf den Ausfädelungsstreifen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzulässiges Rechtsüberholen auf dem Ausfädelungsstreifen [Ausnahme: Stau, stockender Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen
    Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
    Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher
    Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur*[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem verkürzten Ausfädelungsstreifen verringert der Bewerber vorsichtig die Geschwindigkeit bereits auf
der durchgehenden Fahrbahn und stellt sich damit auf eine erhebliche Geschwindigkeitsverringerung auf
dem Ausfädelungsstreifen ein. Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen muss der Bewerber
seine Geschwindigkeit an das Verhalten der ein- und ausfahrenden Verkehrsteilnehmer anpassen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Nach einer Fahrt mit höherer Geschwindigkeit passt der Bewerber vor einer sich zuziehenden Kurve
    („Hundekurve“) die Geschwindigkeit ohne spezielle vorherige Beschilderung und ohne vorausfahrendes
    Fahrzeug an
Leichte Fehler
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe
    Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung an den fließenden Verkehr
    innerhalb von 3 Sekunden erfolgt, nachdem der Ausfädelungsvorgang abgeschlossen worden ist.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
    Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu
    reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb
    von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise[unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen der Ausfädelungsgeschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe
    Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung an den fließenden Verkehr
    innerhalb von 3 Sekunden erfolgt, nachdem der Ausfädelungsvorgang abgeschlossen worden ist.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
    Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur[Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h
    gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu
    reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb
    von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
    Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche
    Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur*[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
    Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche
    Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber betätigt rechtzeitig den Blinker und führt den Ausfädelungsvorgang durch. Dabei berücksichtigt
er Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In
schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu
verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen achtet der Bewerber verstärkt auf Verhalten, Zeichen
und/oder Signale anderer Verkehrsteilnehmer und sucht ggf. Blickkontakt.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Einschalten der Warnblinkanlage beim Herannahen an einen Rückstau auf dem Ausfädelungsstreifen
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung[z. B. keine Ankündigung des Ausfädelns mittels Blinker z. B. nach links blinken und (sonst korrekt) nachrechts wechseln]
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
  • Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Nichtbeachten von Brems- und Warnblinkleuchten anderer Verkehrsteilnehmer bei Rückstau
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Befahren von Ausfädelungsstreifen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig
und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Die Gangwahl erfolgt entsprechend der
gewählten Geschwindigkeit. Der Ausfädelungsvorgang wird mit gleichmäßigen und flüssigen
Lenkbewegungen durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
  • Keine Besonderheiten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit
erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Optimale Ausnutzung der Fahrwiderstände und erforderliche Geschwindigkeitsverringerung ohne
    Bremseingriff
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
    Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
    Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl[z. B. bei 80 km/h Zurückschalten in den zweiten Gang]

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Durchführen von Fahrstreifenwechseln

 Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung einen Fahrstreifenwechsel durchführt. (Abbiege- und Überholvorgänge sowie das Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern, Hindernissen und Engstellen werden in separaten Fahraufgaben beschrieben.) 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen, ob ein Fahrstreifenwechsel erlaubt und sinnvoll ist 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen, ob die Verkehrssituation einen gefahrlosen Fahrstreifenwechsel zulässt (z. B. Verkehrsdichte auf dem Zielfahrstreifen, Signale anderer Verkehrsteilnehmer)  
  • Betätigen des Blinkers zum Anzeigen des Fahrstreifenwechsels  
  • Anpassen der Geschwindigkeit an die Verkehrssituation 
  • Gefahrloser Wechsel auf den Zielfahrstreifen 
  • Fahrzeugpositionierung und Geschwindigkeitsanpassung entsprechend des Verkehrsflusses – 
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Durchführen von Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger,
Kinder, Radfahrer). Darüber hinaus beobachtet er den seitlichen Verkehr und die Abstände. Die
Verkehrsbeobachtung vor dem Fahrstreifenwechsel erfolgt überwiegend über die Spiegel, ggf. kontrolliert er
den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Fahrstreifenwechsel auf einen Zielfahrstreifen, auf den von beiden Seiten gewechselt werden kann, ist
besonders auf Verkehrsteilnehmer zu achten, die zeitgleich auf den Zielfahrstreifen (in die anvisierte „Lücke“)
wechseln könnten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und
    sichere Reaktion darauf
  • Erkennen von komplizierten und ggf. unklaren Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen und der
    Fahrbahnbeschaffenheit sowie sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeit; z. B. bei normalen Sicht- undFahrbahnverhältnissen und einer Geschwindigkeit von 50 km/h ohne Differenzgeschwindigkeit eine „Lücke“von 35 m]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel [Teilfahraufgabe Durchführen von Fahrstreifenwechseln]
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche Verkehrsbeobachtung; z. B. reagiert überrascht auf ein überholendes Fahrzeug (die Beobachtung des seitlichen Verkehrs ist bei hoher Differenzgeschwindigkeit zu anderen Fahrzeugen besonders wichtig)]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung[z. B. Verzögerung eines Fahrzeugs auf dem Zielfahrstreifen erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung*[z. B. sehr deutliche Verzögerung eines Fahrzeugs auf dem Zielfahrstreifen erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*[z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Durchführen von Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und
Hindernissen/Gegenständen. Der Bewerber nimmt eine Position mittig auf dem Zielfahrstreifen ein.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer
    Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Mangelnde Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums[z. B. unnötiges Anhalten vor Hindernissen auf dem eigenen Fahrstreifen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
    Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb
    von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
    z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen
    Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen[Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h.
    Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit
    einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die
    Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
    z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaherKorrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur *[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnaheKorrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Durchführen von Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er passt die
Geschwindigkeit seines Fahrzeugs an den Verkehrsfluss an. Er führt den Fahrstreifenwechsel flüssig und
zügig durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Bewältigung eines Fahrstreifenwechsels bei hoher Differenzgeschwindigkeit und hoher Verkehrsdichte
    Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens
    anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe
    Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.] Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
  • Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur[Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung an den fließenden Verkehr
    innerhalb von 3 Sekunden erfolgt, nachdem der Fahrstreifenwechsel abgeschlossen worden ist.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
    Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche
    Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Durchführen von Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber betätigt rechtzeitig den Blinker entsprechend der vorgesehenen Fahrtrichtung und führt den Fahrstreifenwechsel durch. Dabei berücksichtigt er Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen

Signalisieren des Verzichts auf den eigenen Fahrstreifenwechsel (z. B. durch Handzeichen) zur Auflösung einer komplexen Verkehrssituation

Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. Nichtbeachten von Fahrtrichtungsanzeigen anderer Verkehrsteilnehmer]
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung  [z. B. zu späte oder zu lange Betätigung des Blinkers; z. B. nach rechts blinken und (korrekt) nach links wechseln; z. B. Abgabe eines Warnzeichens, obwohl die Situation durch Bremsen hätte verhindert werden können]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Durchführen von Fahrstreifenwechsel

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig
und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Der Bewerber führt den Fahrstreifenwechsel
mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durch. Der Bewerber wählt grundsätzlich den Gang, der
ihm ein angemessenes Beschleunigungsverhalten ermöglicht.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit
erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme[z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl[z. B. am Beginn des Fahrstreifenwechsels in einen zu großen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
    Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl [z. B. bei 80 km/h Zurückschalten in den zweiten Gang]

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Kurve

Definition

Bei der Fahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in denen sich der Bewerber einer Kurve* annähert und diese durchfährt. [*Unter dem Begriff „Kurve“ wird eine natürliche Verkehrsführung verstanden. Abbiegevorgänge an Kreuzungen und Einmündungen werden gesondert in der Fahraufgabe „Kreuzungen und Einmündungen“ beschrieben.] 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Erkennen von Merkmalen und Hinweisen, die eine Kurve und deren Verlauf ankündigen 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung 
  • Anpassen der Geschwindigkeit 
  • Beurteilen, ob der Fahrbahnverlauf, die Fahrbahnbeschaffenheit und die Verkehrsumgebung ein Durchfahren der Kurve in der gewählten Geschwindigkeit zulassen 
  • Ggf. erneute Anpassung der Geschwindigkeit  
  • Positionieren des Fahrzeugs auf Fahrstreifen 
  • Durchfahren der Kurve 

 Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Kurven (Standard) 
  • Serpentinen und Kehren 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Kurve

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst durch Hinweise und Merkmale des Straßenverlaufs sowie durch mögliche
Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen, dass er sich einer Kurve nähert. Er bewertet den Verlauf,
die Beschaffenheit, die Breite und die Neigung der Fahrbahn im Hinblick auf die von ihm zu wählende
Geschwindigkeit. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer
(z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Er beobachtet, ob und wie vorausfahrende und entgegenkommende
Fahrzeuge die Kurve durchfahren. Er beobachtet den Ausgang der Kurve und den weiteren Fahrbahnverlauf.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei Serpentinen und Kehren beobachtet der Bewerber bereits beim Annähern frühzeitig den weiteren Verlauf
der Straße oberhalb bzw. unterhalb von ihm, um auf kritische Begegnungssituationen vorbereitet zu sein und
rechtzeitig reagieren zu können.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Frühzeitiges Erkennens von übermäßiger Straßenbenutzung des entgegenkommenden Fahrzeuges und
    sichere Reaktion darauf
  • Erkennen von komplizierten und ggf. unklaren Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen und der
    Fahrbahnbeschaffenheit sowie sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Spätes Erkennen der Kurve [Fahrverhalten lässt darauf schließen, dass die Kurve nicht rechtzeitig erkannt wurde]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung[z. B. flüchtige Beobachtung des Straßenverlaufs]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Kurve

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber bleibt beim Heranfahren an eine Kurve auf seinem Fahrstreifen. Ein begonnener
Überholvorgang muss rechtzeitig vor der Kurve beendet sein. Der Bewerber positioniert das Fahrzeug unter
Berücksichtigung der Bestimmungen der Fahrbahnbenutzung so, dass er ausreichend Abstand zum rechten
Fahrbahnrand und zum Gegenverkehr hat. Dabei hält er ausreichend Abstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Befahren von Serpentinen und Kurven hat sich der Bewerber darauf einzustellen, dass der
Gegenverkehr u.U. den eigenen Fahrraum mit beanspruchen muss; ggf. ist ein rechtzeitiges Anhalten
erforderlich. Ggf. sind geeignete Ausweichstellen zu nutzen. Muss der Bewerber selbst den Fahrstreifen des
Gegenverkehrs in Anspruch nehmen, darf er dies nur ohne Gefährdung des Gegenverkehrs tun.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer
    Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb
    von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbare Behinderung des Gegenverkehrs
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen
    Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen[Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h.
    Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit
    einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die
    Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
    Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb
    Kurve von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des
    Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung
    des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen;
    z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher
    Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit
    verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur*[Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe
    Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit
    verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Kurve

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er passt seine
Geschwindigkeit dem Kurvenverlauf an.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden
Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens
    anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe
    Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
    Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur[Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h
    gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu
    reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb
    von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise[z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe
    Kurve Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
    Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur[Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h
    gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu
    reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb
    von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
    Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche
    Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur*[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
    Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche
    Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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 Kommunikation

Allgemeine Definition: Kurve

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung [z. B. fehlendes Blinken beim Befahren einer abknickenden Vorfahrtsstraße]
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. in einer unübersichtlichen Kurve wird die Warnung eines entgegenkommenden Fahrzeugs bezüglich
    eines Hindernisses auf der eigenen Fahrbahn ignoriert]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Kurve

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Der Bewerber durchfährt die Kurve mit gleichmäßigen und dem Kurvenverlauf angepassten Lenkbewegungen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Befahren von Serpentinen und Kehren wählt der Bewerber den Gang bzw. die entsprechende Fahrstufe beim Automatikgetriebe bezogen auf die Besonderheiten in Steigungen und Gefälle zweckmäßig aus.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl [z. B. bei 80 km/h Zurückschalten in den zweiten Gang]
  • Über- oder Untersteuern*

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Vorbeifahren, Überholen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber eine Fahrbahnverengung, ein Hindernis auf der Fahrbahn, ein haltendes oder parkendes Fahrzeug, einen Fußgänger oder Radfahrer auf seinem Fahrstreifen passieren muss. [Verkehrssituationen, in denen Verkehrsteilnehmer passiert werden, die sich auf demselben Straßenteil befinden und sich in dieselbe Richtung wie der Bewerber fortbewegen oder warten, werden gesondert unter der Fahraufgabe „Überholen“ beschrieben.] 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen der Vorrangregelung 
  • Prüfen, ob die Verkehrssituation ein Vorbeifahren zulässt 
  • Ggf. Anzeigen des Ausscherens 
  • Anpassen der Geschwindigkeit und des Abstands zum Passieren einer Engstelle – 
  • Ggf. Ausscheren und Vorbeifahren
  • Ggf. Anzeigen des Wiedereinordnens und Wiedereinordnen 
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Vorrangregelung ohne Verkehrszeichen (Standard)
  • Vorrangregelung mit Verkehrszeichen 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Vorbeifahren, Überholen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt auf seinem Fahrstreifen eine Engstelle, an der er vorbeifahren muss, und ob die Fahrbahn des Gegenverkehrs auf gleicher Höhe ebenfalls eingeengt ist. Bei der Annäherung beachtet der Bewerber zunächst die Vorrangregelung. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Vor dem Ausscheren beobachtet er den rückwärtigen und seitlichen Verkehrsraum, ggf. kontrolliert er den „Toten Winkel“. Zum Wiedereinordnen prüft der Bewerber durch die Benutzung der Spiegel, ob sich das Hindernis in ausreichender Entfernung befindet. Unmittelbar vor dem Wiedereinordnen beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr, ggf. kontrolliert er den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
  • Regeln Verkehrszeichen den Vorrang an Engstellen, erkennt der Bewerber zuerst die Regelung und
    beobachtet entgegenkommende Fahrzeuge.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen einer Verkehrssituation, in der der Bewerber auf seinen Vorrang verzichtet, um so den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten [z.B. wechselnde Engstellen auf beiden Seiten der Fahrbahn]
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und
    sichere Reaktion darauf Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen]
  • Erkennen von komplizierten und ggf. unklaren Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen und der Fahrbahnbeschaffenheit sowie sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Nichterkennen des eigenen Vorrangs
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“ [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche Verkehrsbeobachtung]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung [z. B. Verzögerung des bevorrechtigten Gegenverkehrs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung des bevorrechtigten Gegenverkehrs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Vorbeifahren, Überholen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei Gegenverkehr und nicht ausreichendem Raum zum Vorbeifahren wartet der Bewerber in angemessener Entfernung vor der Engstelle bis der Gegenverkehr durchgefahren ist. Auch bei gleichzeitigem Ankommen an einer beidseitigen Engstelle muss der Bewerber ggf. rechts anhalten. Danach schert der Bewerber vor der Engstelle nach links aus. Beim Vorbeifahren hält der Bewerber ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Er ordnet sich so bald wie möglich wieder auf dem rechten Fahrstreifen ein.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Wird dem Bewerber durch Verkehrszeichen der Vorrang eingeräumt, passiert er die Engstelle vor dem Gegenverkehr. Ist der Bewerber wartepflichtig, muss er dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit
    einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit
    zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B.
    zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B.
    notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise
    eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Vorbeifahren, Überholen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Sofern notwendig,
verringert er die Geschwindigkeit rechtzeitig vor der Engstelle und hält ggf. an. Während des Vorbeifahrens
und des Wiedereinordnens wählt der Bewerber seine Geschwindigkeit so, dass dies gefahrlos möglich ist.
Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
Hat der Bewerber an einer Engstelle durch Verkehrszeichen Vorrang, so fährt er mit angemessener
Geschwindigkeit an der Engstelle vorbei.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens
    anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen]
  • Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.] Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h
    gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie
    Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur[Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur
  • Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Vorbeifahren, Überholen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Bei gleichzeitigem Ankommen an einer beidseitigen Engstelle darf der Bewerber nur bei eindeutiger Aufforderung durch den Gegenverkehr weiterfahren. Möchte der Bewerber, dass der Gegenverkehr zuerst fährt, müssen seine Signale, Zeichen und sein Verhalten eindeutig sein. Vor dem Ausscheren und beim Wiedereinordnen betätigt der Bewerber den Blinker. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Korrekte Kommunikation bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung [z. B. zu späte oder zu lange Betätigung des Blinkers; z. B. nach rechts blinken und (sonst korrekt) nach links wechseln]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung

Allgemeine Definition: Vorbeifahren, Überholen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Zum Vorbeifahren an der Engstelle führt der Bewerber gleichmäßige und flüssige Lenkbewegungen durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs [weniger als 50 cm]
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten [z. B. an Arbeitsstellenampeln, Streckensperrungen]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl [z. B. am Beginn des Vorbeifahrens in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl [z. B bei 80 km/h zurückschalten in den zweiten Gang]

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Überholen anderer Verkehrsteilnehmer

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber mindestens einen vor ihm auf derselben Fahrbahn, auf demselben Fahrstreifen, in gleicher Richtung bewegenden oder wartenden Verkehrsteilnehmer passiert. 

 Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen, ob ein Überholen erlaubt und sinnvoll ist 
  • Prüfen, ob die Verkehrsumgebung ein Überholen zulässt 
  • Ggf. Anzeigen der Überholabsicht 
  • Ggf. Ausscheren 
  • Anpassen der Geschwindigkeit und des Abstands vor und während des Überholvorgangs – 
  • Prüfen, ob ein Wiedereinordnen möglich ist 
  • Ggf. Anzeigen des Wiedereinordnens 
  • Ggf. Wiedereinordnen 
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Überholen auf Fahrbahnen für beide Richtungen unter Nutzung des Fahrstreifens des Gegenverkehrs – 
  • Überholen auf Fahrbahnen für eine Richtung (ohne Gegenverkehr) 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Überholen anderer Verkehrsteilnehmer 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt, dass die für den gesamten Überholvorgang benötigte Strecke frei von Gegenverkehr ist. Er beobachtet soweit möglich die Verkehrssituation vor dem zu überholenden Verkehrsteilnehmer. Er prüft, ob Verkehrszeichen einen Überholvorgang untersagen. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Zugleich beobachtet der Bewerber den nachfolgenden Verkehr über die Spiegel. Beim Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen mit hohem Aufbau und/oder breiter Ladung hat der Bewerber verstärkt darauf zu achten, dass Verkehrsschilder oder entgegenkommende Fahrzeuge verdeckt sein könnten. Unmittelbar vor dem Beginn
des Überholvorgangs beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr, ggf. kontrolliert er den „Toten Winkel“. Vor und während des Überholens achtet er auf das Verhalten des zu Überholenden. Zum Wiedereinordnen prüft der Bewerber, ob dies gefahrlos möglich ist. Beim Überholvorgang sind Einflüsse durch Seitenwind zu erkennen und zu berücksichtigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Überholen auf Fahrbahnen für eine Richtung (ohne Gegenverkehr) muss der Bewerber erkennen, ob er mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit und ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs den Überholvorgang beginnen und sicher abschließen kann.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Überholen anderer Verkehrsteilnehmer]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche Verkehrsbeobachtung; z. B. reagiert überrascht auf ein überholendes Fahrzeug (die Beobachtung des seitlichen Verkehrs ist bei hoher Differenzgeschwindigkeit zu anderen Fahrzeugen besonders wichtig)]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung [z. B. Verzögerung des bevorrechtigten Gegenverkehrs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung des Gegenverkehrs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten eines Überholverbots*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Überholen anderer Verkehrsteilnehmer 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber nähert sich dem zu überholenden Verkehrsteilnehmer unter Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands. Er hält ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Zum Überholen schert der Bewerber ggf. weit genug aus und hält ausreichenden Seitenabstand beim Überholen ein. Er ordnet sich ggf. sobald wie möglich wieder ein. Beim Wiedereinordnen positioniert der Bewerber sein Fahrzeug so, dass eine Behinderung ausgeschlossen ist. Beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen und Fußgängern wählt der Bewerber einen
größeren Seitenabstand.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. Abbrechen des Überholvorgangs und sicheres Wiedereinordnen aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer]
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Nicht überholen, obwohl es über eine längere Strecke zulässig, sicher und gefahrlos möglich gewesen wäre [z. B. anhaltendes grundloses Nichtüberholen eines 40 km/h fahrenden Kraftfahrzeugs bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, obwohl die Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsbedingungen dies zweifelsfrei gefahrlos ermöglichen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z.B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Überholen anderer Verkehrsteilnehmer]
  • Verbotenes Rechtsüberholen [agO, BAB]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein. Eine deutliche Erhöhung des Sicherheitsabstandes zur Seite ist z. B. geboten bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne
    zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Überholen trotz unklarer Verkehrslage*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Überholen anderer Verkehrsteilnehmer 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er erhöht die
Geschwindigkeit seines Fahrzeugs gegenüber dem zu Überholenden wesentlich.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. Abwendung einer nicht vorhersehbaren Gefahrensituation durch eine kurzfristige Verringerung oder Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Überholen anderer Verkehrsteilnehmer] Erhöhung der Geschwindigkeit]
Leichte Fehler
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. z. B. durch zu geringe Differenzgeschwindigkeit dauert der Überholvorgang unnötig lange. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h
    gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [i.g.O. mehr als 5km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. z. B. durch zu geringe Differenzgeschwindigkeit dauert der Überholvorgang unnötig lange. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Überholen anderer Verkehrsteilnehmer

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Vor dem Ausscheren bzw. Wiedereinordnen betätigt der Bewerber den Blinker. Zur Ankündigung des Überholens können außerhalb geschlossener Ortschaften Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden bzw. geboten sein. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Korrekte Kommunikation bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Vorbeifahren, Überholen [Teilfahraufgabe Überholen anderer Verkehrsteilnehmer]
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung [z. B. Überholen ohne Betätigung des Blinkers]
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. Nichtbeachten von Fahrtrichtungsanzeigen anderer Verkehrsteilnehmer]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise/Überholen anderer Verkehrsteilnehmer

Allgemeine Definition: Überholen anderer Verkehrteilnehmer

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Zum Beschleunigen wählt der Bewerber einen passenden Gang. Der Bewerber führt das überholbedingte Ein- und Ausscheren mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme   [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen –
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z. B. zu Beginn des Überholvorgangs in einen zu hohen Gang schalten]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl   [z. B. bei 80 km/h zurückschalten in den zweiten Gang]

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Kreuzung, Einmündung, Einfahren

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber an baulich unterschiedlichen Kreuzungen oder Einmündungen dem Verlauf der eigenen Straße folgt und dabei Fahrspuren anderer Verkehrsteilnehmer kreuzt.  

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen, ob man sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert 
  • Prüfen, welche Vorfahrts-/Vorrangregelung gilt 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Einschätzen der baulichen Gestaltung 
  • Anpassen der Geschwindigkeit an die Vorfahrts-/Vorrangregelung und die Verkehrssituation – 
  • Ggf. Einordnen auf den Fahrstreifen, welcher eine ungehinderte Weiterfahrt ermöglicht – 
  • Prüfen, ob ein Überqueren zulässig und möglich ist 
  • Entscheiden, ob vor der Kreuzung zu warten ist 
  • Überqueren unter Berücksichtigung der geltenden Vorfahrts-/Vorrangregelung 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Rechts vor Links 
  • Mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 
  • Mit Lichtzeichenanlage 
  • Mit Regelung durch Polizeibeamte 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Kreuzung, Einmündung, Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst, dass er sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert und welche Vorfahrts- /Vorrangregelungen dort anzuwenden sind. Der Bewerber erkennt, ob er in die Kreuzung oder Einmündung einfahren kann oder ob er diese versperren würde. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Er beobachtet den Verkehrsraum vor ihm und prüft auch, ob und wie schnell sich weitere Fahrzeuge aus den einmündenden Straßen der Kreuzung oder Einmündung nähern und ob Fußgänger kreuzungsnah die Fahrbahn betreten möchten oder bereits betreten haben. Außerdem beobachtet er über die Spiegel den rückwärtigen Verkehr. Vor der Kreuzung und beim Überqueren beobachtet der Bewerber den Querverkehr aus beiden Richtungen sowie den Gegenverkehr und evtl. Linksabbieger unter Beachtung aller sich im Kreuzungsbereich befindlichen Fußgänger.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

An Kreuzungen oder Einmündungen mit der Regelung „Rechts vor Links“ erkennt der Bewerber, ob ihm Vorfahrt gewährt wird oder er Vorfahrt gewähren muss. Wird die Vorfahrt durch vorfahrtregelnden Verkehrszeichen geregelt, erkennt der Bewerber, ob ein Anhalten oder Warten geboten ist. Er erkennt, ob eine Weiterfahrt zulässig und möglich ist. An Kreuzungen oder Einmündungen mit Lichtzeichen oder Regelungen durch Polizeibeamte erkennt der Bewerber, ob er anhalten muss oder ob seine Fahrtrichtung freigegeben ist.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
 Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Frühzeitiges Erkennen eines den Verkehr regelnden Polizeibeamten trotz intakter Lichtzeichenanlage und sichere Reaktion darauf
  • Besonders umsichtiges Verhalten bei überraschendem Ausfall einer Lichtzeichenanlage –
  • Verzicht auf die eigene Vorfahrt oder den eigenen Vorrang beim Erkennen unangepassten Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“  [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
  • Nichterkennen der eigenen Vorfahrt/des eigenen Vorrangs  [z. B. Halt bei LZA „GRÜN“ bzw. Leuchtpfeil „GRÜN“]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung   [z. B. spätes Erkennen der einmündenden Straßen, flüchtige Beobachtung der einmündenden Straßen]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung   [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- bzw. Vorrangregelung*  [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich; z. B. Überqueren einer bevorrechtigten Straße ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung der bevorrechtigten Straße]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten von „ROT“ bei Lichtzeichen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten* –
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Kreuzung, Einmündung, Einfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Er fährt erst auf den für seine Richtung vorgesehenen Fahrstreifen in den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich ein, wenn er sich sicher ist, dass er den Bereich möglichst in einem Zug überqueren kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei Kreuzungen oder Einmündungen mit der Regel „Rechts vor Links“ hält der Bewerber – sofern notwendig – rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung an, um die Vorfahrt zu gewähren. Gebieten Lichtzeichenanlagen oder Stopp-Zeichen das Anhalten, hält der Bewerber an der Haltlinie an. Ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber bei Lichtzeichenanlagen vor dieser bzw. bei Stopp-Zeichen an der Sichtlinie. Bei Haltzeichen durch einen Polizeibeamten hält der Bewerber an der Haltlinie an. Ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber vor der Kreuzung an.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
  • Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
Leichte Fehler
  • Geringfügiges Überfahren der Haltlinie  [z. B. das Fahrzeug überragt die Haltlinie, die Vorderräder kommen aber noch vor oder auf der Haltlinie zum Stehen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Vermeidbares Befahren der Kreuzung oder Einmündung, obwohl vorher zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht beendet werden kann
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Versperren des Kreuzungsbereichs
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Erhebliches Überfahren der Haltlinie  [z. B. die Vorderräder des Fahrzeugs kommen erst nach der Haltlinie zum Stehen]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Kreuzung, Einmündung, Einfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er lässt durch sein Fahrverhalten und die Wahl seiner Geschwindigkeit erkennen, dass er die Vorfahrt bzw. den Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer beachten wird. Er passt die Geschwindigkeit ggf. so an, dass er anhalten kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft  [Die Bremsbereitschaft muss zeitlich so hergestellt werden, dass jederzeit ein Anhalten (mit verkehrsüblicher Verzögerung) möglich ist, um z. B. den Vorfahrtberechtigten die Vorfahrt zu gewähren.]
  • Unnötiges Bremsen beim Heranfahren
  • Übertrieben zögerliches Heranfahren an eine Kreuzung oder Einmündung [z.B. bei LZA „GELB“]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise  [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur  [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur  Kreuzung, Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Kreuzung, Einmündung, Einfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Der Bewerber zeigt durch deutlichen Blickkontakt, dass er andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hat. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Auflösung einer unübersichtlichen Verkehrssituation  [z. B. durch Verzicht auf die eigene Vorfahrt]
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Kreuzung, Einmündung, Einfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Sofern zum Überqueren Lenkbewegungen erforderlich sind, führt der Bewerber diese gleichmäßig und flüssig durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
  • Beim Warten an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen kann der Bewerber den Motor abschalten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
  • Abschalten des Motors zu Beginn der ROT-Phase sowie schnelles, sicheres Vorbereiten und Anfahren bei GRÜN
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl  [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegung
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs [weniger als ca. 50 cm]
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten [z. B. bei Rückstau an Ampeln]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl   [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl  [z. B bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang]

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Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber an baulich unterschiedlichen Kreuzungen oder Einmündungen seine bisher benutzte Fahrbahn nach rechts verlässt und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfährt. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen, ob man sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert 
  • Prüfen, welche Vorfahrts-/Vorrangregelung gilt 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung 
  • Einschätzen der baulichen Gestaltung 
  • Prüfen, ob und wie ein Rechtsabbiegen zulässig ist 
  • Anzeigen des Rechtsabbiegens 
  • Anpassen der Geschwindigkeit an die Vorfahrts-/Vorrangregelung und die Verkehrssituation
  • Ggf. Einordnen auf einem abbiegenden Fahrstreifen, um den entsprechenden Zielfahrstreifen zu erreichen 
  • Prüfen, ob ein Rechtsabbiegen möglich ist 
  • Entscheiden, ob ggf. bereits vor der Kreuzung zu warten ist 
  • Rechtsabbiegen unter Berücksichtigung der geltenden Vorfahrts-/Vorrangregelung 
  • Prüfen, ob der Blinker nach dem Abbiegevorgang ausgeschaltet ist

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Rechts vor Links 
  • Mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 
  • Mit Lichtzeichenanlag 
  • Mit Regelung durch Polizeibeamte 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst, dass er sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert und welche Vorfahrts- /Vorrangregelungen dort anzuwenden sind. Der Bewerber erkennt, ob er in die Kreuzung oder Einmündung einfahren kann, oder ob er die Kreuzung oder Einmündung versperren würde. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Er beobachtet den Verkehrsraum vor ihm und prüft auch, ob und wie schnell sich weitere Fahrzeuge aus den einmündenden Straßen der Kreuzung oder Einmündung nähern und ob Fußgänger kreuzungsnah die Fahrbahn betreten möchten oder bereits betreten haben. Außerdem beobachtet er über die Spiegel den rückwärtigen Verkehr. Er erkennt, ob er gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig ist. Darüber hinaus muss er den vorrangberechtigten Gegenverkehr, alle rechts von ihm fahrenden Fahrzeuge in gleicher Richtung und Gegenrichtung sowie die in gleicher Richtung mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer beachten. Der Bewerber erkennt seinen Zielfahrstreifen in der neuen Fahrtrichtung. Vor dem Einordnen auf den Fahrstreifen, von dem abgebogen wird, und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen ist der nachfolgende Verkehr zu beobachten, ggf. überprüft er den „Toten Winkel“. Der Bewerber beachtet besonders die vorrangberechtigten Fußgänger, die entgegenkommend oder in gleicher Richtung die Fahrbahn überqueren, auf die er einbiegen will. Er beobachtet ggf. entgegenkommende Linksabbieger. Sollte ein mehrspuriges Rechtsabbiegen möglich sein, beobachtet er ggf. parallel fahrende Rechtsabbieger.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

An Kreuzungen/Einmündungen mit der Regelung „Rechts vor Links“ erkennt der Bewerber, ob ihm Vorfahrt Kreuzung, Einmündung, Einfahren [Teilfahraufgabe Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen] gewährt wird oder ob er Vorfahrt gewähren muss. Wird die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt, erkennt der Bewerber, ob er Vorfahrt hat, warten oder ggf. anhalten muss. Er erkennt, ob eine Weiterfahrt zulässig und möglich ist. An Kreuzungen oder Einmündungen mit Lichtzeichen oder Regelungen durch Polizeibeamte erkennt der Bewerber, ob er anhalten muss oder ob seine Fahrtrichtung freigegeben ist. Er erkennt, ob ein Schild mit Grünpfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeilschild) an der Lichtzeichenanlage vorhanden ist und beobachtet die Verkehrsteilnehmer der freigegebenen Richtungen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Verzicht auf die eigene Vorfahrt beim Erkennen unangepassten Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
  • Frühzeitiges Erkennen eines den Verkehr regelnden Polizeibeamten trotz intakter Lichtzeichenanlage und sichere Reaktion darauf
  • Besonders umsichtiges Verhalten bei überraschendem Ausfall einer Lichtzeichenanlage
Leichte Fehler
  • Nichterkennen der eigenen Vorfahrt/des eigenen Vorrangs [z. B. Halt bei LZA „GRÜN“ bzw. Leuchtpfeil „GRÜN“]
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“  [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung  [z. B. flüchtige Beobachtung der einmündenden Straßen; z. B. flüchtige Beobachtung des geradeaus fahrenden Verkehrs und der sich geradeaus bewegenden Fußgänger]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung  [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- bzw. Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich, z. B. Überqueren einer bevorrechtigten Straße ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung der bevorrechtigten Straße]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten von „ROT“ bei Lichtzeichen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. fehlende Beobachtung der einmündenden Straßen; z. B. fehlende Beobachtung des geradeaus fahrenden Verkehrs und der sich geradeaus bewegenden Fußgänger]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber ordnet sich rechtzeitig möglichst weit rechts bzw. auf den für seine Richtung vorgesehenen Fahrstreifen ein. Beim Abbiegen hält er so rechtzeitig an, dass alle rechts von ihm fahrenden Fahrzeuge in gleicher Richtung und Gegenrichtung ungehindert weiterfahren können. Er biegt in einem engen Bogen ab; sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, bleibt er auf seinem Fahrstreifen. Er achtet auf den Vorrang der Fußgänger in der Straße, in die er einbiegt; ggf. wartet er. Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen im Kreuzungs oder Einmündungsbereich.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei Kreuzungen oder Einmündungen mit der Regel „Rechts vor Links“ hält der Bewerber – sofern notwendig – rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung an, um die Vorfahrt zu gewähren. Gebieten Lichtzeichenanlagen oder Stopp-Zeichen das Anhalten, hält der Bewerber an der Haltlinie an. Ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber bei Lichtzeichenanlagen vor dieser bzw. Kreuzung, Einmündung, Einfahren [Teilfahraufgabe Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen] bei Stopp-Zeichen an der Sichtlinie. Befindet sich rechts neben dem Lichtzeichen ROT ein Grünpfeilschild, so darf der Bewerber erst nach Anhalten vor der Lichtzeichenanlage seine Weiterfahrt ohne Behinderung und Gefährdung insbesondere der Verkehrsteilnehmer der freigegebenen Richtung fortsetzen. Bei Haltzeichen durch einen Polizeibeamten, hält der Bewerber ebenfalls an der Haltlinie an; ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber vor der Kreuzung an.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
  • Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
Leichte Fehler
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Versperren eines Rad- oder Gehwegs
  • Vermeidbares Befahren der Kreuzung oder Einmündung, obwohl vorher zu erkennen war, dass der Abbiegevorgang nicht beendet werden kann
  • Geringfügiges Überfahren der Haltlinie  [z. B. das Fahrzeug überragt die Haltlinie, die Vorderräder kommen aber noch vor oder auf der Haltlinie zum Stehen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Versperren des Kreuzungsbereichs
  • Vermeidbares Versperren der Zielstraße
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Vermeidbare Behinderung des in der Zielstraße entgegenkommenden Verkehrs
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
  • Erhebliches Überfahren der Haltlinie  [z. B. die Vorderräder des Fahrzeugs kommen erst nach der Haltlinie zum Stehen]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Kreuzung, Einmündung, Einfahren [Teilfahraufgabe Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen] Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Abbiegen aus einem richtungsgebundenen Fahrstreifen, der eine andere Richtung vorgibt* –
  • Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen  

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er passt die Geschwindigkeit bei der Annäherung an die Kreuzung oder Einmündung so an, dass er ggf. anhalten kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Unnötiges Bremsen beim Heranfahren
  • Übertrieben zögerliches Heranfahren an eine Kreuzung oder Einmündung
  • Zu späte Geschwindigkeitsverringerung vor dem Abbiegen [z. B. die Anpassung der Geschwindigkeit muss zeitlich so hergestellt werden, dass ein Abbiegen im erforderlichen engen Bogen möglich ist]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.] –
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb
  • Kreuzung, Einmündung, Einfahren [Teilfahraufgabe Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen] von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise  [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur  [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Er setzt rechtzeitig den Blinker nach rechts und setzt diesen ggf. nach. Der Bewerber zeigt durch deutlichen Blickkontakt, dass er andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hat. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Auflösung einer unübersichtlichen Verkehrssituation  [z. B. durch Verzicht auf die eigene Vorfahrt]
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. der Bewerber bleibt vor dem Rechtsabbiegen stehen, obwohl ein von links kommender Vorfahrtberechtigter deutlich verzögert und durch Blinken anzeigt, dass er rechts abbiegen möchte]
  • Fehlende oder falsche Signal- und Zeichengebung
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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 Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Der Bewerber führt das Abbiegen mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen
  • Beim Warten an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen kann der Bewerber den Motor abschalten.
Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
  • Abschalten des Motors zu Beginn der ROT-Phase sowie schnelles, sicheres Vorbereiten und Anfahren bei GRÜN
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten  [z. B. bei Rückstau an Ampeln]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl  [z. B bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang

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Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber an baulich unterschiedlichen Kreuzungen oder Einmündungen seine bisher benutzte Fahrbahn nach rechts verlässt und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfährt. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen, ob man sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert 
  • Prüfen, welche Vorfahrts-/Vorrangregelung gilt 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung 
  • Einschätzen der baulichen Gestaltung 
  • Prüfen, ob und wie ein Rechtsabbiegen zulässig ist 
  • Anzeigen des Rechtsabbiegens 
  • Anpassen der Geschwindigkeit an die Vorfahrts-/Vorrangregelung und die Verkehrssituation 
  • Ggf. Einordnen auf einem abbiegenden Fahrstreifen, um den entsprechenden Zielfahrstreifen zu erreichen  
  • Prüfen, ob ein Rechtsabbiegen möglich ist 
  • Entscheiden, ob ggf. bereits vor der Kreuzung zu warten ist 
  • Rechtsabbiegen unter Berücksichtigung der geltenden Vorfahrts-/Vorrangregelung 
  • Prüfen, ob der Blinker nach dem Abbiegevorgang ausgeschaltet ist 

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Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Rechts vor Links 
  • Mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
  • Mit Lichtzeichenanlage 
  • Mit Regelung durch Polizeibeamte 

Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst, dass er sich einer Kreuzung oder Einmündung nähert und welche Vorfahrts- /Vorrangregelungen dort anzuwenden sind. Der Bewerber erkennt, ob er in die Kreuzung oder Einmündung einfahren kann, oder ob er die Kreuzung oder Einmündung versperren würde. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Er beobachtet den Verkehrsraum vor ihm und prüft auch, ob und wie schnell sich weitere Fahrzeuge aus den einmündenden Straßen der Kreuzung oder Einmündung nähern und ob Fußgänger kreuzungsnah die Fahrbahn betreten möchten oder bereits betreten haben. Außerdem beobachtet er über die Spiegel den rückwärtigen Verkehr. Er erkennt, ob er gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig ist. Darüber hinaus muss er den vorrangberechtigten Gegenverkehr, alle links von ihm fahrenden Fahrzeuge in gleicher Richtung und Gegenrichtung sowie die in gleicher Richtung mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer beachten. Der Bewerber erkennt seinen Zielfahrstreifen in der neuen Fahrtrichtung. Vor dem Einordnen auf den Fahrstreifen, von dem abgebogen wird, und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen ist der nachfolgende Verkehr zu beobachten, ggf. überprüft er den „Toten Winkel“. Der Bewerber beachtet besonders die vorrangberechtigten Fußgänger, die entgegenkommend oder in gleicher Richtung die Fahrbahn überqueren, auf die er einbiegen will. Er beobachtet ggf. entgegenkommende Rechtsabbieger. Sollte ein mehrspuriges Linksabbiegen möglich sein, beobachtet er ggf. parallel fahrende Linksabbieger.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

An Kreuzungen oder Einmündungen mit der Regelung „Rechts vor Links“ erkennt der Bewerber, ob ihm Vorfahrt gewährt wird oder er Vorfahrt gewähren muss. Wird die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt, erkennt der Bewerber, ob er warten oder ggf. anhalten muss. Er erkennt, ob eine Weiterfahrt zulässig und möglich ist. An Kreuzungen oder Einmündungen mit Lichtzeichen oder Regelungen durch Polizeibeamte erkennt der Bewerber, ob er anhalten muss oder ob seine Fahrtrichtung freigegeben ist. Ggf. beachtet er das Lichtzeichen des Grünen Pfeils links hinter der Kreuzung (diagonaler Räumpfeil).

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Frühzeitiges Erkennen eines den Verkehr regelnden Polizeibeamten trotz intakter Lichtzeichenanlage und sichere Reaktion darauf
  • Verzicht auf die eigene Vorfahrt beim Erkennen unangepassten Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer –
  • Besonders umsichtiges Verhalten bei überraschendem Ausfall einer Lichtzeichenanlage
Leichte Fehler
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“  [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
  • Nichterkennen der eigenen Vorfahrt/des eigenen Vorrangs  [z. B. Halt bei LZA GRÜN bzw. Leuchtpfeil GRÜN]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung  [z. B. flüchtige Beobachtung der einmündenden Straßen; z. B. flüchtige Beobachtung des geradeaus fahrenden Verkehrs und der sich geradeaus bewegenden Fußgänger]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung  [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- bzw. Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich, z. B. Überqueren einer bevorrechtigten Straße ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung der bevorrechtigten Straße]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten von „ROT“ bei Lichtzeichen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. fehlende Beobachtung der einmündenden Straßen; z. B. fehlende Beobachtung des geradeaus fahrenden Verkehrs und der sich geradeaus bewegenden Fußgänger]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber ordnet sich rechtzeitig bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für nur eine Richtung (bspw. in Einbahnstraßen) über die Mitte hinaus bzw. auf den für seine Richtung vorgesehenen Fahrstreifen ein. Beim Abbiegen hält er so rechtzeitig an, dass er den Vorrang des Gegenverkehrs beachtet. Alle links von ihm fahrenden Fahrzeuge in gleicher Richtung und Gegenrichtung sowie die in gleicher Richtung mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer müssen ungehindert weiterfahren können. Beim Abbiegen achtet er auf den Vorrang der Fußgänger in der Straße, in die er abbiegt; ggf. wartet er rechtzeitig. Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Beim Linksabbiegen positioniert er sich so, dass der Abbiegepunkt geeignet ist, den Zielfahrstreifen gut zu erreichen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei Kreuzungen oder Einmündungen mit der Regel „Rechts vor Links“ hält der Bewerber rechtzeitig – sofern notwendig – vor der Kreuzung oder Einmündung an, um die Vorfahrt zu gewähren. Gebieten Lichtzeichenanlagen oder Stopp-Zeichen das Anhalten, hält der Bewerber an der Haltlinie an. Ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber bei Lichtzeichenanlagen vor dieser bzw. bei Stopp-Zeichen an der Sichtlinie. Bei Haltzeichen durch einen Polizeibeamten, hält der Bewerber ebenfalls an der Haltlinie an; ist keine Haltlinie vorhanden oder nicht mehr zu erkennen, hält der Bewerber vor der Kreuzung an. Bei GRÜN bzw. beim Befahren einer vorfahrtberechtigten Straße fährt der Bewerber zunächst bis kurz vor die Kreuzungsmitte oder folgt den Fahrstreifenmarkierungen zum Linksabbiegen. Dort wartet er, wenn er Vorrang gewähren muss. Sind keine vorrangberechtigten Verkehrsteilnehmer vorhanden bzw. der „diagonale Räumpfeil“ leuchtet GRÜN, räumt er den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich in Richtung Zielfahrstreifen.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Vermeidbares Versperren eines Rad- oder Gehwegs
  • Vermeidbares Befahren der Kreuzung oder Einmündung, obwohl vorher zu erkennen war, dass der Abbiegevorgang nicht beendet werden kann
  • Missachtung der Vorschrift des voreinander Abbiegens
  • Fehlerhaftes Einordnen in Einbahnstraßen zum Linksabbiegen
  • Geringfügiges Überfahren der Haltlinie [z. B. das Fahrzeug überragt die Haltlinie, die Vorderräder kommen aber noch vor oder auf der Haltlinie zum Stehen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Versperren des Kreuzungsbereichs
  • Vermeidbares Versperren der Zielstraße
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Vermeidbare Behinderung des in der Zielstraße entgegenkommenden Verkehrs
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
  • Erhebliches Überfahren der Haltlinie  [z. B. die Vorderräder des Fahrzeugs kommen erst nach der Haltlinie zum Stehen]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn*
  • Einordnen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs*
  • Abbiegen aus einem richtungsgebundenen Fahrstreifen, der eine andere Richtung vorgibt*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er passt die Geschwindigkeit bei der Annäherung an die Kreuzung oder Einmündung so an, dass er ggf. anhalten kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem GRÜN leuchtenden „diagonalen Räumpfeil“ räumt der Bewerber zügig den Kreuzungs- /Einmündungsbereich.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Unnötiges Bremsen beim Heranfahren
  • Übertrieben zögerliches Heranfahren an eine Kreuzung oder Einmündung
  • Zu späte Geschwindigkeitsverringerung vor dem Abbiegen  [z. B. die Anpassung der Geschwindigkeit muss zeitlich so hergestellt werden, dass ein Abbiegen im erforderlichen Bogen möglich ist.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen), Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Er setzt rechtzeitig den Blinker nach links und setzt diesen ggf. nach. Der Bewerber zeigt durch deutlichen Blickkontakt, dass er andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hat. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Auflösung einer unübersichtlichen Verkehrssituation  [z. B. durch Verzicht auf die eigene Vorfahrt]
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. der Bewerber bleibt vor dem Linksabbiegen stehen, obwohl ein von links kommender Vorfahrtberechtigter deutlich verzögert und durch Blinken anzeigt, dass er rechts abbiegen möchte]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Der Bewerber führt das Abbiegen mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Warten an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen kann der Bewerber den Motor abschalten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
  • Abschalten des Motors zu Beginn der ROT-Phase sowie schnelles, sicheres Vorbereiten und Anfahren bei GRÜN
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten [z. B. bei Rückstau an Ampeln]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen –
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl [z. B bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang]

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Einfahren

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.2) oder aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.2) auf die Straße fahren möchte. Ebenso werden Verkehrssituationen erfasst, in denen der Bewerber von anderen Straßenteilen (z. B. Parkstreifen neben der Fahrbahn, Parkplätze oder Seitenstreifen) oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn fahren will. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Frühzeitiges Erkennen und Beachten von Hinweisen, die auf das Einfahren hindeuten (z. B. Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen, bauliche Maßnahmen wie ein abgesenkter Bordstein) 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Beurteilen der Verkehrssituation beim Einfahren 
  • Prüfen, welche Vorrangregelung gilt 
  • Prüfen, ob die Verkehrssituation ein gefahrloses Einfahren zulässt 
  • Ggf. rechtzeitiges Betätigen des Blinkers 
  • Anpassen der Geschwindigkeit und Fahrzeugpositionierung an die Verkehrssituation 
  • Einfahren unter Berücksichtigung der geltenden Vorrangregelung 
  • Prüfen, ob der Blinker nach dem Einfahren ausgeschaltet ist 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet beim Einfahren frühzeitig und wiederholt die relevanten Situationsmerkmale und schätzt die Verkehrssituation ein. Dabei erkennt er bereits bei der Annäherung Hinweise auf ein erforderliches Einfahren (z. B. Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen, abgesenkten Bordstein) und die geltende Vorrangregelung. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Der Bewerber erkennt, ob er einfahren kann oder ob er die Kreuzung oder Einmündung versperren würde. Dabei beachtet er, dass die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer verdeckt sein könnte. Außerdem beobachtet er über die Spiegel den rückwärtigen Verkehr, ggf. überprüft er den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen

Frühzeitiges Erkennen des unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf

Leichte Fehler
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“  [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung  [z. B. flüchtige Beobachtung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung  [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen  –
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber ordnet sich soweit möglich und/oder erforderlich beim Einfahren ein. Er hält rechtzeitig an, so dass alle bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Vermeidbares Versperren eines Rad- oder Gehwegs
  • Vermeidbares Einfahren, obwohl vorher zu erkennen war, dass der Einfahrvorgang nicht beendet werden kann
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Vermeidbares Versperren der Zielstraße
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in
  • Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften so an, dass er ggf. rechtzeitig anhalten kann. Bei stark eingeschränkten Sichtverhältnissen tastet sich der Bewerber vor.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]

Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Übertrieben zögerliches Einfahren
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber kündigt seine Absicht einzufahren – ggf. unter Nutzung des Blinkers – rechtzeitig und deutlich an. Er achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und zeigt durch deutlichen Blickkontakt, dass er andere Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hat. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Korrekte Kommunikation bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung  [z. B. Einfahren ohne notwendige Betätigung des Blinkers]
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. der Bewerber bleibt beim Einfahren aus einer engen Grundstücksausfahrt stehen, obwohl ein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer deutlich verzögert und durch Blinken und Handzeichen anzeigt, dass er in die Grundstückseinfahrt fahren möchte.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Einfahren 

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Richtungsänderungen führt der Bewerber mit gleichmäßigen und flüssigen Lenkbewegungen durch.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl  [z. B bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang]

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Kreisverkehr

Definition

Bei der Fahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber von einer Straße auf eine kreisförmige vorfahrtberechtigte Fahrbahn einfährt, in die noch weitere Straßen einmünden (§8 Abs.1a StVO). Er hat die Möglichkeit, aus mehreren Ausfahrtmöglichkeiten auszuwählen. 

 Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Prüfen der Vorfahrts-/Vorrangsituation beim Annähern 
  • Prüfen, ob die Verkehrssituation ein Reinfahren ermöglicht 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Anpassen der Geschwindigkeit 
  • Reinfahren in den Kreisverkehr nach rechts 
  • Befahren der kreisförmigen Fahrbahn 
  • Anzeigen des Verlassens des Kreisverkehrs 
  • Beachten der Vorrangregelung anderer Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Kreisverkehrs – 
  • Prüfen, ob der Blinker ausgeschaltet ist 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Mit einem Fahrstreifen 
  • Mit mehreren Fahrstreifen 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Kreisverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt den Fahrbahnverlauf und beobachtet beim Heranfahren an den Kreisverkehr die Verkehrsumgebung sowie den vorausfahrenden und den rückwärtigen Verkehr. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Ebenso beobachtet der Bewerber die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr. Vor dem Reinfahren in den Kreisverkehr beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr, ggf. überprüft er den „Toten Winkel“. Im Kreisverkehr sucht der Bewerber seine Ausfahrmöglichkeit und beobachtet das Fahrverhalten der sich im Kreis befindlichen und der aus- bzw. einfahrenden Fahrzeuge. Zum Verlassen beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr, ggf. überprüft er den „Toten Winkel“, und beachtet bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Beim Kreisverkehr mit mehreren Fahrstreifen intensiviert der Bewerber seine Verkehrsbeobachtung. Bei einem Fahrstreifenwechsel beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen des richtigen Verkehrsweges bei nicht eindeutiger Verkehrsführung und sichere Reaktion darauf
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Nichterkennen der eigenen Vorfahrt/des eigenen Vorrangs
  • Nichterkennen von ausreichend großen „Lücken“ [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung   [z. B. flüchtige Beobachtung des Verkehrs im Kreisverkehr]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- bzw. Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. fehlende Beobachtung des Verkehrs im Kreisverkehr]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Kreisverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber fährt auf seinem Fahrstreifen in den Kreisverkehr rein und hält dabei ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Der Bewerber achtet auf Fahrbahnmarkierungen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem Kreisverkehr mit mehreren Fahrstreifen wählt der Bewerber den Fahrstreifen beim Reinfahren, den er für seine weitere Fahrt benutzen möchte. Ggf. wechselt der Bewerber zum Ausfahren rechtzeitig den Fahrstreifen im Kreisverkehr.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund plötzlicher und erheblicher Abstandsunterschreitungen durch andere Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Überfahren der Mittelinsel
  • Vermeidbares Nichteinhalten des Fahrstreifens
  • Vermeidbares Versperren eines Rad- oder Gehwegs
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h.
  • Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Ausfahren aus einem richtungsgebundenen Fahrstreifen, der eine andere Richtung vorgibt*
  • Befahren des Kreisverkehrs entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Kreisverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Kreisverkehr und fährt unter Berücksichtigung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer in diesen rein. Er passt seine Geschwindigkeit dem Kreisradius an.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft [Die Bremsbereitschaft muss zeitlich so hergestellt werden, dass jederzeit ein Anhalten (mit verkehrsüblicher Verzögerung) möglich ist, um z. B. den Vorfahrtberechtigten die Vorfahrt zu gewähren.]
  • Übertrieben zögerliches Heranfahren an einen Kreisverkehr
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung) 
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur  [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Kreisverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Zum Reinfahren in den Kreisverkehr achtet der Bewerber besonders auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen. Der Bewerber kündigt das Verlassen des Kreisverkehrs rechtzeitig durch Betätigen des Blinkers an.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Bei einem Kreisverkehr mit mehreren Fahrstreifen betätigt der Bewerber vor dem Wechsel des Fahrstreifens rechtzeitig den Blinker. Dabei nimmt er ggf. mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Zielfahrstreifen Blickkontakt auf.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung  [z. B. Blinken beim Einfahren oder fehlende Zeichengebung beim Verlassen des Kreisverkehrs]
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. der Bewerber bleibt vor dem Einfahren in den Kreisverkehr stehen, obwohl ein von links kommender deutlich verzögert und durch Blinken anzeigt, dass er rechts abbiegen möchte.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Kreisverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Beim Reinfahren in den Kreisverkehr sowie beim Befahren und Verlassen des Kreisverkehrs führt der Bewerber die erforderlichen Lenkbewegungen gleichmäßig und flüssig durch. Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Im Falle eines Fahrstreifenwechsels in einem Kreisverkehr mit mehreren Fahrstreifen, führt der Bewerber die erforderlichen Lenkbewegungen gleichmäßig und flüssig durch.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl [z.B. beim Reinfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]

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Schienenverkehr

 Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen sich der Bewerber einem Bahnübergang nähert und diesen überquert. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Erkennen und Beachten von Hinweisen, die einen Bahnübergang ankündigen 
  • Beachten des Überholverbots und von Verkehrs- und Lichtzeichen 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung 
  • Anpassen der Geschwindigkeit 
  • Prüfen, ob sich ein Schienenfahrzeug ankündigt, ggf. vor dem Bahnübergang warten 
  • Prüfen, ob auf der anderen Seite des Bahnübergangs ausreichend Verkehrsraum vorhanden ist 
  • Überqueren des Bahnübergangs ohne anzuhalten 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Bahnübergang ohne Besonderheiten (Standard) 
  • Bahnübergang mit Besonderheiten (Hafengebiete, Bahnbediensteter) 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition:Schienenverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst, dass er sich einem Bahnübergang nähert. Der Bewerber erkennt die Bedeutung von Verkehrszeichen und ggf. Lichtzeichen und verhält sich entsprechend. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Der Bewerber beobachtet möglichst frühzeitig den Schienenverlauf durch Änderung der Blickrichtung nach links und rechts, um das Annähern eines Schienenfahrzeugs wahrzunehmen. Vor dem Überqueren achtet der Bewerber darauf, dass hinter dem Bahnübergang für ihn ausreichend Verkehrsraum vorhanden ist.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Der Bewerber erkennt beim Reinfahren in ein Hafen- und Industriegebiet durch das entsprechende Zusatzzeichen, dass Schienenfahrzeuge Vorrang haben. Bei einem Bahnübergang in einem solchen Gebiet erkennt der Bewerber diesen ausschließlich anhand der Schienen, da hier kein Andreaskreuz unmittelbar vor dem Bahnübergang vorhanden ist. Sofern ein Bahnbediensteter am Bahnübergang anzutreffen ist, erkennt der Bewerber diesen frühzeitig und beachtet ihn.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung] –
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung  Schienenverkehr [Teilfahraufgabe Heranfahren an und Überqueren von Bahnübergängen]
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. Überqueren ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung des Schienenverlaufs]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten von Lichtzeichen oder Zeichen eines Bahnbediensteten*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Schienenverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Er bleibt beim Heranfahren an einen Bahnübergang auf seinem Fahrstreifen und überholt nicht. Sofern ein Schienenfahrzeug angekündigt ist oder sich nähert, hält er vor dem Andreaskreuz bzw. an der ggf. vorhandenen Haltlinie. Das gleiche gilt bei stockendem Verkehr. Der Bewerber überquert den Bahnübergang, ohne diesen zu blockieren. Wartet der Bewerber, nutzt er seinen Verkehrsraum so aus, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Versperren einer einmündenden Straße beim Warten vor dem Bahnübergang
  • Vermeidbares Befahren des Bahnübergangs, obwohl vorher zu erkennen war, dass der Überquerungsvorgang nicht beendet werden kann
  • Geringfügiges Überfahren der Haltlinie  [z. B. das Fahrzeug überragt die Haltlinie, die Vorderräder kommen aber noch vor oder auf der Haltlinie zum Stehen]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Erhebliches Überfahren der Haltlinie  [z. B. die Vorderräder des Fahrzeugs kommen erst nach der Haltlinie zum Stehen]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Anhalten auf dem Bahnübergang*
  • Missachtung des Überholverbots an einem Bahnübergang*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition:Schienenverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er fährt mit mäßiger Geschwindigkeit an den Bahnübergang heran und hält ggf. an. Zum Überqueren des Bahnübergangs wählt der Bewerber seine Geschwindigkeit so, dass er diesen sicher überqueren kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften
  • Überschreitung der mäßigen Geschwindigkeit  [Die mäßige Geschwindigkeit ist nicht eingehalten, wenn die Wartepflicht mit verkehrsüblicher nicht mehr erfüllt werden kann.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Schienenverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Öffnen des Fensters bei ungesicherten und schlecht einsehbaren Bahnübergängen, um Signale besser wahrnehmen zu können
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer –
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung

Allgemeine Definition: Schienenverkehr

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Wird vor einem Bahnübergang das Anhalten notwendig, bremst der Bewerber rechtzeitig bis zum Stillstand ab und stellt bei vorhersehbarem längerem Halt den Motor ab. Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt. Wartet der Bewerber vor einem Bahnübergang, stellt er sicher, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung  [z. B. ausreichende Kontrolle über die Lenkung zeitweise fehlend, obwohl dies vermeidbare gewesen wäre]
  • Abwürgen des Motors
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten [z. B. wenn die Schranken gerade erst schließen]
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen [z.B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]
  • Blendung anderer Verkehrsteilnehmer*

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Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber auf einer Fahrbahn einer kreuzenden bzw. querenden Straßenbahn begegnet, neben ihr fährt, sie überholt, von ihr überholt wird oder den Schienenverlauf quert (außer Haltestellen, s. Fahraufgabe 7). 

 Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Erkennen und Beachten von Hinweisen auf möglichen Straßenbahnverkehr 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen, ob eine Straßenbahn zu erkennen ist 
  • Anpassen der Geschwindigkeit an die Verkehrsumgebung und die jeweilige Aufgabenanforderung (Annähern, Überholen oder Überholtwerden) 
  • Prüfen, ob unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände ein gefahrloses Queren, ein Nebeneinanderfahren oder ein Überholen der Straßenbahn möglich ist bzw. ob die Straßenbahn ungehindert weiterfahren kann 
  • Queren, Nebeneinanderfahren oder Überholen der Straßenbahn bzw. der Straßenbahn das Überholen ermöglichen 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber erkennt zunächst, dass Schienen bzw. Verkehrszeichen auf Straßenbahnverkehr hinweisen oder eine Straßenbahn zu sehen bzw. zu hören ist. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Er achtet auf den Schienenverlauf und beobachtet auch unter Benutzung der Spiegel den Verkehrsraum. Darüber hinaus erkennt er, in welche Richtung sich die Straßenbahn bewegt bzw. sich bewegen kann. Er erkennt, ob der Schienenverkehr durch Verkehrszeichen und/oder Lichtzeichen bevorrechtigt wird.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von besonders kritischen straßenbahnspezifischen Gefahrenpunkten und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung; z.B. flüchtiger Blick zur Beobachtung des Schienenverlaufs]
  • Unzureichende Beachtung der Vorfahrt- oder Vorrangregelung  [z. B. Verzögerung der bevorrechtigten Straßenbahn erforderlich]
  • Nichtbeachten der Vorfahrt- oder Vorrangregelung* [z. B. sehr deutliche Verzögerung der bevorrechtigten Straßenbahn erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Nichtbeachten von Lichtzeichenanlagen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. fehlende Beobachtung der Straßenbahn bzw. des Schienenverlaufs; z. B. keine seitliche und rückwärtige Beobachtung – auch des nicht schienengebundenen Verkehrs]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition:Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Sollte ein Überholen der Straßenbahn möglich sein, erfolgt dies in der Regel rechts. Links überholt werden darf in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen zu weit rechts liegen. Nähert sich eine Straßenbahn, muss der Bewerber sein Fahrzeug möglichst so positionieren, dass die Straßenbahn ungehindert weiterfahren kann.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Nicht überholen, obwohl es über eine längere Strecke zulässig, sicher und gefahrlos möglich gewesen wäre –
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbare Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie zum Schienenraum
  • Vermeidbares Einordnen auf Straßenbahnschienen, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zur Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: geradeausfahrende Straßenbahnen (mind. 0,5 m), einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m), Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zur Straßenbahn bzw. zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Überholen trotz unklarer Verkehrslage*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Er schließt unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Straßenbahn auf. Die Straßenbahn wird mit ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz überholt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise  [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur  [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- und Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Insbesondere achtet er auf Signale der Straßenbahn und verhält sich entsprechend dieser. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. der Bewerber reagiert nicht auf das akustische Signal der Straßenbahn]
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Annäherung an Straßenbahnen und/oder Straßenbahnschienen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen

Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation

Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl  [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z. B. beim Überholen der Straßenbahn in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen

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Haltestelle, Fußgängerüberweg

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen sich der Bewerber einer Haltestelle (Zeichen 224) für Busse oder Straßenbahnen nähert und diese passiert. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Erkennen und Beachten von Hinweisen, die eine Haltestelle ankündigen (z. B. Verkehrszeichen) – 
  • Erkennen des Haltestellenbereichs 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Prüfen, ob sich ein Linienbus, ein gekennzeichneter Schulbus oder eine Straßenbahn im Haltestellenbereich befindet oder sich diesem annähert und/oder sich Fußgänger im Haltestellenbereich befinden 
  • Ggf. Verringern der Geschwindigkeit 
  • Verstärktes Beobachten des Verkehrsraums 
  • Prüfen, ob ein Vorbeifahren gefahrlos und ohne Behinderung möglich ist 
  • Vorbeifahren mit angepasster Geschwindigkeit bei ausreichendem Sicherheitsabstand 

Zu unterscheidende Situationsunterklassen

  • Haltestelle (Z224), an die sich ein Linienbus oder ein gekennzeichneter Schulbus ohne Warnblinklicht oder eine Straßenbahn annähert oder dort anhält (inkl. kein Kraftfahrzeug im Haltestellenbereich) – 
  • Haltestelle (Z 224), an die sich ein Linienbus oder ein gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht annähert oder dort anhält 

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 Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition:Haltestelle, Fußgängerüberweg

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Der Bewerber beobachtet sorgfältig, ob ein Linienbus, ein gekennzeichneter Schulbus oder eine Straßenbahn sich der Haltestelle annähern, dort halten oder von dort abfahren möchten. Er beobachtet den Haltestellenbereich und erkennt, ob Fußgänger auf die Fahrbahn treten oder treten könnten. Dies gilt auch, wenn sich ein Bus/die Straßenbahn im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn befindet. Der Bewerber beobachtet, ob ein Bus durch Blinken sein Abfahren anzeigt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden gefährlichen Situationen, die sich im Haltestellenbereich ereignen und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung  [z. B. flüchtige Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung [z. B. unzureichendes Beachten eines anfahrenden Busses]
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. Nichtbeachten eines anfahrenden Busses]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. fehlende Beobachtung der Fahrgäste]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Haltestelle, Fußgängerüberweg

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Steigen Fahrgäste im Haltestellenbereich ein oder aus, darf nur mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Fußgänger dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Bewerber warten. Dies gilt auch, wenn sich der Bus/die Straßenbahn im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn befindet. Hat ein Bus den Blinker nach links gesetzt, wartet der Bewerber, um ihm das Abfahren zu ermöglichen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Nähert sich ein unmittelbar vor dem Bewerber fahrender Linienbus oder gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, darf der Bewerber den Bus nicht überholen. Erst wenn der Bus angehalten hat, darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Freihalten des Haltestellenbereichs bei sich erkennbar aufstauendem Verkehr und herannahender Straßenbahn/herannahendem Bus
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbare Behinderung andere Verkehrsteilnehmer
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Versperren des Ein- und Aussteigens
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu haltenden Bussen/Straßenbahnen oder zu anderen Verkehrsteilnehmern  [Bei an Haltestellen haltenden Bussen oder Straßenbahnen beträgt der Sicherheitsabstand zur Seite mind. 2 m. Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.] –
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Missachtung des Überholverbots eines mit Warnblinklicht an die Haltestelle heranfahrenden Busses*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Haltestelle, Fußgängerüberweg

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Haltestellen (Zeichen 224) passiert der Bewerber grundsätzlich mit angemessener Geschwindigkeit. An Linienbussen, gekennzeichneten Schulbussen oder Straßenbahnen, die an Haltestellen halten, fährt der Bewerber mit angepasster Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft vorsichtig vorbei. Dies gilt auch, wenn sich der Bus/die Straßenbahn im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn befindet. Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, sodass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig muss der Bewerber warten. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass dem Bus ein Abfahren von der Haltestelle ermöglicht wird; ggf. ist zu warten.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Halten Linienbusse oder gekennzeichnete Schulbusse mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden; dies gilt auch, wenn Busse im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn halten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse [z. B. im Falle einer erforderlichen Verzögerung, bspw. durch plötzlich auf die Fahrbahn tretende Fahrgäste, Haltestelle, Fußgängerüberweg wäre dies nicht in verkehrsüblicher Weise möglich]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften
  • Geringfügige Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bei Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht  [Geschwindigkeiten zwischen 10-20 km/h]
  • Erhebliche Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bei Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht* [Geschwindigkeiten über 20 km/h]

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Haltestelle, Fußgängerüberweg

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Insbesondere beachtet er die Signale von Linienbussen, gekennzeichneten Schulbussen und Straßenbahnen und nimmt Blickkontakt mit ein- und aussteigenden Fahrgästen auf. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Der Bewerber signalisiert einem Busfahrer, dass er ihm ein Verlassen des Haltestellenbereichs ermöglichen wird
Leichte Fehler
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Aufforderung an einen Wartenden, die Fahrbahn zu betreten
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Haltestelle, Fußgängerüberweg

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation
Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • Abwürgen des Motors
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten –
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z. B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen

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Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Definition

Bei der Teilfahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen sich der Bewerber innerhalb geschlossener Ortschaften an eine für Fußgänger und für Krankenfahrstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrer (nachfolgend als Fußgänger bezeichnet) als Fußgängerüberweg (Zeichen 293) gekennzeichnete Stelle annähert und diese überquert. Zunehmend nutzen auch nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer (Skater, Radfahrer, etc.) den Fußgängerüberweg.  

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus

  • Erkennen und Beachten von Hinweisen, die einen Fußgängerüberweg ankündigen (z. B. Verkehrszeichen) – 
  • Erkennen des Fußgängerüberwegs 
  • Frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung – 
  • Beachten des Überholverbots an Fußgängerüberwegen 
  • Prüfen, ob sich Fußgänger oder nicht bevorrechtigte andere Verkehrsteilnehmer auf bzw. am Fußgängerüberweg befinden oder diesen erkennbar benutzen wollen 
  • Ggf. Annähern mit mäßiger Geschwindigkeit 
  • Ggf. bremsbereit annähern, wenn nötig anhalten und warten 
  • Prüfen, ob die Situation ein Weiterfahren zulässt 
  • Überqueren des Fußgängerüberwegs 

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Verkehrsbeobachtung

Allgemeine Definition: Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Der Bewerber erkennt, dass ein Fußgängerüberweg vorhanden ist; bei Dunkelheit erkennt er dies ggf. durch eine besondere Beleuchtung. Bei der Annäherung beobachtet er sorgfältig den Fußgängerüberweg sowie dessen Umfeld, insbesondere wartende oder sich dem Überweg nähernde Fußgänger.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von überraschenden gefährlichen Situationen, die sich im Bereich des Fußgängerüberwegs ereignen und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Unzureichende Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung  [z. B. Verzögern eines bevorrechtigten Fußgängers erforderlich]
  • Unzureichende Beobachtung der Fußgänger im Nahbereich des Überwegs
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung* [z. B. sehr abruptes Stehenbleiben eines bevorrechtigten Fußgängers erforderlich, z. B. Überqueren ohne Geschwindigkeitsanpassung und Bremsbereitschaft sowie ohne Beobachtung des Fußgängerüberwegs und  dessen Umfelds]
  • Nichtbeachten von Vorschriftzeichen*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung*

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Fahrzeugpositionierung/Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Allgemeine Definition: Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Wollen Fußgänger den Fußgängerüberweg benutzen, wartet der Bewerber vor dem Fußgängerüberweg. Er fährt mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum Fußgänger weiter. Stockt der Verkehr, darf der Fußgängerüberweg vom Bewerber nicht befahren werden, wenn er auf ihm warten müsste. Ein Überholvorgang muss vor dem Fußgängerüberweg beendet sein.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Versperren des Fußgängerüberwegs  [z. B. im stockenden Verkehr kommt der Bewerber auf dem Fußgängerüberweg zum Halten]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern [Der seitliche Sicherheitsabstand zu Fußgängern beträgt mind. 1,5 m. Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise  eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Missachtung des Überholverbots beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg*

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Geschwindigkeitsanpassung/Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Allgemeine Definition:Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Wenn Fußgänger den Fußgängerüberweg erkennbar betreten wollen oder sich bereits auf diesem befinden, muss der Bewerber mit mäßiger Geschwindigkeit und ggf. bremsbereit heranfahren, sodass er jederzeit gefahrlos anhalten kann. Wenn nötig, muss der Bewerber anhalten und warten.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
Leichte Fehler
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z. B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeit]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften
  • Überschreitung der mäßigen Geschwindigkeit  [Mäßige Geschwindigkeit bedeutet, dass jederzeit ohne Gefahrenbremsung angehalten werden kann. i.g.O. beträgt die mäßige Geschwindigkeit zwischen 10-30 km/h (a.g.O. nicht mehr als 50 km/h).]

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Kommunikation/Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Allgemeine Definition: Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Er zeigt den Fußgängern durch deutliche Fahrweise, insbesondere mäßige Geschwindigkeit, an, dass er ihnen das Überqueren des Fußgängerüberwegs ermöglicht. Er achtet insbesondere auf Zeichen der Fußgänger, welche den Fußgängerüberweg benutzen könnten und nimmt ggf. Blickkontakt auf. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fehlerhafte Signal- und Zeichengebung  [z. B. zu spätes Anzeigen, dass der Fußgänger gefahrlos überqueren kann, durch zu spätes deutliches Herabsetzen der Geschwindigkeit, sodass der Fußgänger verunsichert wird]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition: Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen

Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation

Leichte Fehler
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl  [z. B. beim Anfahren in einen zu hohen Gang schalten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]

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Geradeausfahren

Definition 

Bei der Fahraufgabe handelt es sich um Verkehrssituationen, in welchen der Bewerber vom Fahrbahnrand anfährt oder eine Fahrbahn befährt. Hierbei handelt es sich um die Strecken zwischen den speziellen Fahraufgaben. 

Grundsätzlicher Handlungsalgorithmus 

  • Kontinuierliches Beobachten der Verkehrssituation und Einschätzen ihrer Entwicklung 
  • Erkennen und Beachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen 
  • Geschwindigkeitsanpassung an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie die Fahrzeugeigenschaften unter Beachtung der zulässigen Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit 
  • Positionierung gemäß der Fahrbahnbenutzungsvorschriften 
  • Vorschriftsmäßiges, sinnvolles und zweckmäßiges Bedienen der technischen Einrichtungen des Fahrzeugs 
  • Angemessene Fahrzeugbedienung (z. B. flüssige Brems-, Schalt- und Lenkvorgänge unter Berücksichtigung der Grundsätze der umweltbewussten Fahrweise) 
  • Erkennen und Beachten von Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer 
  • Deutliches Anzeigen der eigenen Absichten 

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Verkehrsbeobachtung/Geradeausfahren

Allgemeine Definition: Geradeausfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beobachtet den Verkehrsraum und fährt vorrausschauend. Insbesondere erkennt er rechtzeitig den Straßenverlauf, die Fahrbahnränder, die Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen sowie Beschaffenheit, Breite und Steigung/Gefälle der Fahrbahn. Der Bewerber beobachtet die anderen – insbesondere schwächeren – Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Beim Geradeausfahren wird regelmäßig der rückwärtige und seitliche Verkehr über die Spiegel beobachtet. Der Bewerber berücksichtigt die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, erkennt rechtzeitig Hindernisse und ob sich Tiere auf bzw. neben der Straße befinden oder sich dieser nähern. Er nutzt ausreichend große „Lücken“ aus und erkennt rechtzeitig Verkehrssituationen, in denen das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist. Beim Anfahren vom Fahrbahnrand beobachtet der Bewerber den rückwärtigen und seitlichen Verkehr; ggf. überprüft er den „Toten Winkel“.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Verkehrsbeobachtung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Erkennen von komplizierten und ggf. unklaren Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen und der Fahrbahnbeschaffenheit sowie sichere Reaktion darauf
  • Erkennen von überraschenden und/oder gefährlichen Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und sichere Reaktion darauf
  • Frühzeitiges Erkennen von Tieren, die unerwartet die Fahrbahn betreten und sichere Reaktion darauf
Leichte Fehler
  • Nichterkennen von Vorwegweisern und Wegweisern
  • Spätes Erkennen von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen –
  • Spätes Erkennen herannahender Tiere
  • Nichterkennen von ausreichend großen “Lücken“ beim Anfahren vom Fahrbahnrand [abhängig von Sicht, Fahrbahnverhältnissen und Differenzgeschwindigkeiten]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Unzureichende Verkehrsbeobachtung [z. B. unzureichende Absicherung des seitlichen und/oder rückwärtigen Verkehrs beim Anfahren vom Fahrbahnrand; z. B. flüchtige seitliche und/oder rückwärtige Verkehrsbeobachtung
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Unzureichende Beachtung der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand [z. B. Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
  • Nichtbeachten der Vorrangregelung beim Anfahren vom Fahrbahnrand* [z. B. sehr deutliche Verzögerung eines bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich]
  • Nichtbeachten von Vorschriftszeichen*
  • Nichtbeachten von „ROT“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten (außerhalb von Kreuzungen/Einmündungen)*
  • Fehlende Verkehrsbeobachtung* [z. B. keine seitliche und rückwärtige Verkehrsbeobachtung]

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Fahrzeugpositionierung

Allgemeine Definition: Geradeausfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die Benutzungsvorschriften für Fahrbahnen (z. B. ein bestehendes Rechtsfahrgebot). Der Bewerber hält ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen. Beim Fahren auf einem Fahrstreifen hält er die Spur. Wird er überholt, ermöglicht er dem Überholenden das Einscheren. Der Bewerber positioniert sich so, dass ein Reißverschlussverfahren regelkonform durchgeführt werden kann. Bei gelben Fahrbahnmarkierungen positioniert sich der Bewerber entsprechend dieser Markierungen. Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung trägt der Bewerber bei Schrittgeschwindigkeit und im Stau zur Bildung einer „Rettungsgasse“ bei.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugpositionierung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Zweckmäßiges und sicheres Positionieren, um freie Bahn für Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Einsatzhorn) bei hoher Verkehrsdichte zu schaffen
  • Unmittelbare sichere Positionierung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. plötzliche und erhebliche Abstandsunterschreitungen durch andere Verkehrsteilnehmer]
Leichte Fehler
  • Unsicherheiten beim Halten der Fahrspur
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Fahren auf dem Radfahrerschutzstreifen
  • Nichtanwendung des Reißverschlussverfahrens
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots mit zeitnaher Korrektur
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Vermeidbares Überfahren der Fahrstreifenbegrenzungslinie
  • Vermeidbares Überfahren des Bordsteins
  • Vermeidbare Behinderung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen
  • Unterlassene Bildung einer Rettungsgasse
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots ohne zeitnahe Korrektur  [Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn das Rechtsfahrgebot innerhalb von 500 m eingehalten wird.]
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands zur Seite zu anderen Verkehrsteilnehmern, baulichen Einrichtungen und Hindernissen/Gegenständen  [Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende Fahrzeuge (mind. 1,5 m) und Fußgänger (mind. 1,5 m). Kann nur mit einem geringeren Seitenabstand als dem vorgeschriebenen vorbeigefahren werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden und besondere Sorgfalt erkennbar sein.]
  • Geringfügige Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als die Hälfte und mehr als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z.B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern mit zeitnaher Korrektur  [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands nach vorne zu anderen Verkehrsteilnehmern ohne zeitnahe Korrektur* [Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kleiner als ein Viertel der Tachoanzeige in Metern ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb von 3 Sekunden und mit verkehrsüblicher Verzögerung angepasst wird. Eine Verkürzung des Sicherheitsabstands kann z. B. zulässig sein bei dichtem oder zähflüssigem Verkehr. Eine Vergrößerung des Sicherheitsabstands ist z. B. notwendig bei schlechten Sicht-, Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen; z. B. bei unsicherer Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeugs.]
  • Vermeidbares Verlassen der Fahrbahn
  • Fahrstreifen des Gegenverkehrs grundlos benutzen*

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Geschwindigkeitsanpassung

Allgemeine Definition: Geradeausfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber beachtet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und passt seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Fahrzeugeigenschaften an. Der Bewerber zeigt, dass er auch mit höherer Geschwindigkeit fahren kann, jedoch höchstens mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Er fährt nicht ohne triftigen Grund langsam.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Geschwindigkeitsanpassung [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Unmittelbare sichere Geschwindigkeitsanpassung aufgrund unerwarteten oder verkehrswidrigen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer [z. B. plötzliche sehr starke und sichere Geschwindigkeitsverringerung aufgrund einer nicht vorhersehbaren Verkehrssituation (z. B. Gegenverkehr auf dem eigenen Fahrstreifen, Wildwechsel)]
Leichte Fehler
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Durch zögerliches Beschleunigung beim Anfahren Behinderung des nachfolgenden Verkehrs
  • Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne triftigen Grund langsam fahren  [z. B. Der Bewerber fährt unter Prüfungsanforderungen zu langsam und stellt dadurch seine Fahrkompetenz nicht ausreichend unter Beweis, obwohl die Bedingungen das zugelassen hätten.]
  • Vermeidbare Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur [Mehr als 10 km/h zu wenig mit zeitnaher Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse mit zeitnaher Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften mit zeitnaher Korrektur  [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Bremsen in nicht verkehrsüblicher Weise [z.B. unverhältnismäßiges Bremsen zum Erreichen einer Geschwindigkeitsbeschränkung]
  • Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne triftigen Grund langsam fahren [z. B. Der Bewerber fährt unter Prüfungsanforderungen zu langsam und stellt dadurch seine Fahrkompetenz nicht ausreichend unter Beweis, obwohl die Bedingungen das zugelassen hätten. Dies gilt auch für die Richtgeschwindigkeit.]
  • Vermeidbare Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur [Mehr als 10 km/h zu wenig ohne zeitnahe Korrektur. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
  • Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur [Beträgt z. B. die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Wenn eine Fahrbahn so schmal ist, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht gefahrlos passiert werden kann, darf nur so schnell gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke gehalten werden kann. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit zeitnaher Korrektur  [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur* [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]
  • Beschleunigen während des Überholtwerdens*

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Kommunikation

Allgemeine Definition: Geradeausfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber achtet auf Signale, Zeichen (z. B. Schall- oder Leuchtzeichen) und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (z. B. Bremslicht des Vorausfahrenden, Lichthupe). Er zeigt mit deutlichem Fahren (z. B. rechtzeitigem Blinken) seine Absichten frühzeitig an. In schwierigen und uneindeutigen Verkehrssituationen versucht er, sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verständigen.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Kommunikation [mit erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Einschalten der Warnblinkanlage bei Rückstau
  • Signalisieren des Verzichts auf den eigenen Vorrang beim Reißverschlussverfahren (z. B. durch Handzeichen)
Leichte Fehler
  • Nichtbeachten von sinnvollen Signalen, Zeichen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer  [z. B. unzureichende Verringerung der Geschwindigkeit, obwohl das vorausfahrende Fahrzeug das Warnblinklicht eingeschaltet hat.]
  • Fehlende oder falsche Signal- und Zeichengebung [z. B. fehlendes oder falsches Blinken beim Anfahren vom Fahrbahnrand]
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlende Reaktion auf ein herannahendes Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn

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Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise

Allgemeine Definition : Geradeausfahren

Grundsätzliche Handlungsanforderungen

Der Bewerber setzt die technischen Einrichtungen (z. B. Scheibenwisch-/-waschanlage, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Heckscheibenheizung, etc.) vorschriftsmäßig, sinnvoll und zweckmäßig ein. Wenn er bedienbare Fahrerassistenzsysteme einsetzt, verwendet er diese sinnvoll und zweckmäßig. Bei notwendigen Geschwindigkeitsanpassungen werden Brems- und Beschleunigungsvorgänge rechtzeitig und angemessen sowie Schaltvorgänge flüssig durchgeführt. Erforderliche Lenkbewegungen werden gleichmäßig und flüssig durchgeführt. Er berücksichtigt die Grundsätze der umweltbewussten Fahrweise.

Variationen der Handlungsanforderungen entsprechend der Spezifik der Situationsunterklassen

Keine Besonderheiten.

Bewertung der Teilfahraufgabe hinsichtlich der Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise [mit Geradeausfahren erläuternden Indikatoren]
Beispiele für überdurchschnittliche Leistungen
  • Komplexe Fahrzeugbedienung bei einer unerwarteten und/oder komplexen Verkehrssituation –
  • Optimale Ausnutzung der Fahrwiderstände und erforderliche Geschwindigkeitsverringerung ohne Bremseingriff soweit es sich nicht um Fahren auf Bergstrecken handelt
Leichte Fehler
  • Falsche Gangwahl  [z. B. Fahren im falschen Drehzahlbereich, Umweltaspekt]
  • Ruckartiges Bremsen
  • Keine zweckmäßige Lenkradhaltung  [z. B. ausreichende Kontrolle über die Lenkung zeitweise fehlend, obwohl dies vermeidbare gewesen wäre] –
  • „Eckige“ Lenkbewegungen
  • Abwürgen des Motors
  • Kein Abschalten des Motors bei längerem Warten
  • Geringfügiges Zurückrollen des Fahrzeugs  [weniger als ca. 50 cm]
  • Fehlende Motorbremswirkung durch falsche Gangwahl im Gefälle
  • Anfahren mit leicht angezogener Handbremse
  • Fehlerhaftes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen
  • Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme  [z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]
  • Fehlende Beschleunigung wegen falscher Gangwahl
Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
  • Fehlendes Bedienen der Scheibenwischer und Beleuchtungseinrichtungen –
  • Erhebliches Zurückrollen des Fahrzeugs  [mehr als ca. 50 cm]
  • Extreme Verzögerung wegen falscher Gangwahl  [z. B bei 30 km/h zurückschalten in den ersten Gang]

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