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fahrschulcockpit

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschulcockpit GmbH

Version 4.0. Stand ​01.06.2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsrang
1.1 Anbieter der Leistungen ist die fahrschulcockpit GmbH, Moos 52, 85614 Kirchseeon, vertreten durch die Geschäftsführung, 
E-Mail: info@fahrschulcockpit.de (nachfolgend „Anbieter“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere gegenüber Fahrschulen, Fahrschulinhabern, Fahrschulgesellschaften, selbständigen Fahrlehrern, juristischen Personen und vergleichbaren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ oder „Fahrschule“).

1.3 Diese AGB gelten nicht für Fahrschüler als Verbraucher und nicht für den Fahrschul-Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschule und Fahrschüler. Der Ausbildungsvertrag, Ausbildungsinhalt, Preise, Prüfungsvorstellung, Kündigung und sonstige Rechte der Fahrschüler sind ausschließlich von der Fahrschule gegenüber ihren Fahrschülern zu regeln.

1.4 Diese AGB gelten für sämtliche B2B-Leistungen des Anbieters, insbesondere für Fahrschulcockpit, drive.buzz, Fahrlehrer-App, Lernwelt, Unterrichtsplattform, KI Pilot Theorie, KI Pilot Praxis, LivePay, FibuFix, Integrationen und Supportleistungen, soweit nichts Abweichendes einzelvertraglich vereinbart ist.

1.5 Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge: (a) Individualvereinbarung, Angebot, Auftragsformular oder Bestellbestätigung; (b) Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Modulbeschreibung oder SLA; (c) Auftragsverarbeitungsvertrag nebst TOM- und Subunternehmeranlage; (d) diese AGB; (e) technische Dokumentationen und Nutzungshinweise. Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Regelung vor.1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsmodell
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Softwarelösung für den Betrieb einer Fahrschule bereit. Die Leistungen werden grundsätzlich als Software-as-a-Service erbracht. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit einen webbasierten und/oder appbasierten Zugriff auf die jeweils beauftragten Funktionen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Bestellformular, Leistungsbeschreibung und den freigeschalteten Modulen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Pilotfunktionen, Beta-Funktionen, künftige Reformfunktionen oder Drittanbieterintegrationen sind nur geschuldet, wenn sie vom Anbieter für den Kunden freigeschaltet wurden.

2.3 Zum Leistungsspektrum können insbesondere gehören: Fahrschulcockpit Desk/App, Fahrlehrer-App, drive.buzz Schüler-App, digitale Anmeldung, QR-Onboarding, digitaler Ausbildungsvertrag, Dokumentenfach, Schüler-, Fahrlehrer-, Fahrzeug-, Termin- und Prüfungsverwaltung, Kommunikation, Lernwelt, Unterrichtsplattform, Prüfungsfragen, Prüfungssimulation, KI-Funktionen, GPS-/Foto-/Markerfunktionen, LivePay, FibuFix, TÜV-/Prüforganisationsanbindungen, Simulator-/Tenstar-Anbindung, abibaro-Integration, 33Connect-/Community-Angebote und Supportleistungen.

2.4 Der Anbieter schuldet nicht die Durchführung der Fahrausbildung, keine Prüfungsgarantie, keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Fahrschulüberwachung, keine Prüfungsentscheidung und keine Zahlungsdienstleistung im erlaubnispflichtigen Sinne, soweit dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart und rechtlich zulässig ist.

2.5 Die Software unterstützt Arbeitsprozesse der Fahrschule. Die fachliche, pädagogische, fahrerlaubnisrechtliche, arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche, steuerliche und kaufmännische Verantwortung für den Fahrschulbetrieb verbleibt beim Kunden.

3. Vertragsschluss, Testphase und Sicherheitsleistung
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung, elektronische Bestellung, Freischaltung des Zugangs oder sonstige Bestätigung durch den Anbieter zustande.

3.2 Der Anbieter kann dem Kunden eine Testphase bereitstellen. Umfang, Dauer, verfügbare Module, Datenimport und Support während der Testphase ergeben sich aus der jeweiligen Testvereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Testphase zwei Wochen.

3.3 Für eine Testphase kann eine Sicherheitsleistung vereinbart werden. Soweit eine Sicherheitsleistung vereinbart ist, wird sie nach Maßgabe der Testvereinbarung erstattet oder auf spätere Vergütungen angerechnet. Eine Erstattung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde die Testphase ordnungsgemäß beendet, Zugänge nicht missbraucht, keine Produktivnutzung fortsetzt und ein vereinbartes Feedbackformular vollständig zurückgibt.

3.4 Vor einem Import von Echt-, Bestands- oder Produktivdaten der Fahrschule muss der Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der Daten an den Anbieter berechtigt ist.

3.5 Testzugänge dürfen nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb genutzt werden. Der Anbieter kann Testzugänge nach Ablauf der Testphase sperren oder löschen, sofern kein Vertrag über die entgeltliche Nutzung zustande kommt.

4. Nutzerkonten, Administratoren und Endnutzer
4.1 Der Kunde erhält einen oder mehrere Administrationszugänge. Administratoren können nach Maßgabe der verfügbaren Funktionen Nutzerkonten für Inhaber, Mitarbeiter, Fahrlehrer, Fahrschüler, gesetzliche Vertreter, Begleitpersonen oder sonstige berechtigte Personen einrichten und Rechte zuweisen.

4.2 Der Kunde ist für die Auswahl seiner Administratoren, die Rechtevergabe, die Einrichtung und Löschung von Nutzerkonten, die Aktualität der Stammdaten und die Kontrolle der Zugriffsberechtigungen verantwortlich.

4.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Nutzerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder ein entsprechender Verdacht besteht.

4.4 Der Kunde stellt sicher, dass Endnutzer, insbesondere Fahrschüler, Fahrlehrer und Mitarbeiter, die Software nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Rechte und im Einklang mit diesen AGB, den Endnutzerhinweisen und den gesetzlichen Vorgaben nutzen.

4.5 Soweit der Anbieter Endnutzer direkt über App, E-Mail, Push-Nachricht oder Plattformfunktion adressiert, erfolgt dies zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bzw. auf dessen Weisung, soweit keine eigene Verantwortlichkeit des Anbieters besteht.

5. Technische Bereitstellung, Systemvoraussetzungen und Verfügbarkeit
5.1 Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit. Der Kunde ist selbst verantwortlich für Internetzugang, Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, App-Stores, Telekommunikationsverbindungen, Drucker, Scanner, Zahlungsgeräte und sonstige technische Voraussetzungen außerhalb der Systeme des Anbieters.

5.2 Der Anbieter strebt eine durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Kernplattform von 99 % im Kalendermonat an, sofern kein gesondertes SLA vereinbart ist. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der produktiven Kernplattform am Übergabepunkt zum Internet.

5.3 Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere geplante Wartungen, dringende Sicherheitsmaßnahmen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, höhere Gewalt, Ausfälle von Netzbetreibern, App-Stores, Zahlungsdienstleistern, Kartenanbietern, Prüforganisationen, Simulator-, Community- oder Videokonferenzdiensten, Fehlkonfigurationen durch den Kunden und Sperrungen wegen Vertragsverstoßes.

5.4 Wartungen und Updates können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt und angemessen angekündigt.

5.5 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, veraltete Browser, Betriebssysteme, Geräte oder App-Versionen dauerhaft zu unterstützen, wenn Sicherheits-, Kompatibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsgründe entgegenstehen.

6. Zulässige Nutzung und verbotene Handlungen
6.1 Der Kunde darf die Software ausschließlich für den eigenen Fahrschulbetrieb, die Verwaltung verbundener oder ausdrücklich freigeschalteter Filialen und die jeweils vereinbarten Zwecke nutzen.

6.2 Unzulässig sind insbesondere: (a) Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte; (b) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt; (c) systematisches Auslesen, Scraping, Crawling oder unautorisierter Backend-/Datenbankzugriff; (d) Nutzung nicht freigegebener Schnittstellen; (e) Überlastung, Sicherheitsangriffe oder Penetrationstests ohne vorherige Freigabe; (f) Upload rechtswidriger, verletzender oder schädlicher Inhalte; (g) Nutzung für verdeckte Überwachung, private Ortung oder sachfremde Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

6.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm eingestellten Daten, Inhalte, Preise, Vertragsmuster, Kommunikationsvorlagen, Termine, Rechnungen, Ausbildungsnachweise und Prüfungsangaben zutreffend, aktuell und rechtlich zulässig sind.

6.4 Der Anbieter kann Zugänge oder Funktionen sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder sonstige erhebliche Vertragsverstöße bestehen. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und hebt eine Sperre auf, sobald der Grund entfällt.

6.5 Erfassung von Kundenzahlungen als Nutzungsvoraussetzung
Die fortlaufende, vollständige und zutreffende Erfassung der Zahlungen der Fahrschüler und Fahrschülerinnen sowie sonstiger abrechnungsrelevanter Zahlungsvorgänge über die Software ist wesentliche Voraussetzung für die vertragsgemäße und erlaubte Nutzung der Software.

Unterbleibt diese Erfassung ganz oder in wesentlichen Teilen, entfällt die Nutzungsberechtigung des Kunden. Fahrschulcockpit ist in diesem Fall berechtigt, die weitere Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung zu untersagen und den Zugang ganz oder teilweise zu sperren.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Fahrschulcockpit, insbesondere wegen unerlaubter Weiternutzung, Vergütungsausfalls oder sonstiger Vertragsverletzungen, bleibt vorbehalten.

7. Onboarding, Datenübernahme, Schulung und Support
7.1 Der Anbieter kann Einrichtungs-, Migrations-, Schulungs- und Supportleistungen erbringen. Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung ergeben sich aus Angebot oder Leistungsbeschreibung.

7.2 Die Datenübernahme erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Datenbestände. Der Kunde ist verantwortlich für Vollständigkeit, Richtigkeit, Berechtigung zur Übermittlung und vorherige Datensicherung. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Prüfung migrierter Daten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

7.3 Der Kunde hat importierte Daten und Systemkonfigurationen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Fehler mitzuteilen. Unterbleibt eine unverzügliche Prüfung, haftet der Anbieter nicht für Folgeschäden, die durch rechtzeitige Prüfung vermeidbar gewesen wären.

7.4 Support erfolgt über die vom Anbieter benannten Kanäle, insbesondere Supportportal, E-Mail, Telefon, Fernwartung, Onboarding- oder Schulungstermine. Reaktionszeiten sind nur geschuldet, wenn ein SLA oder Supportpaket vereinbart ist.

7.5 Der Anbieter darf Supportzugriffe protokollieren und zeitlich begrenzen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzdokumentation.

8. Digitale Anmeldung, digitaler Ausbildungsvertrag und Dokumente
8.1 Die Software kann Funktionen für digitale Anmeldung, QR-Onboarding, digitale Ausbildungsverträge, elektronische Bestätigung, elektronische Signatur, Dokumentenfach, Rechnungen, Ausbildungsübersichten und Änderungsprozesse bereitstellen.

8.2 Der Anbieter stellt hierfür technische Funktionen bereit. Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtliche Gestaltung des Ausbildungsvertrags, die korrekte Preisangabe, den Preisaushang, Pflichtinformationen, Vertretungsberechtigungen, Einwilligungen gesetzlicher Vertreter, Widerrufs- oder Verbraucherinformationen, soweit einschlägig, und die Einhaltung fahrerlaubnisrechtlicher Vorgaben.

8.3 Der Anbieter erbringt keine Rechtsprüfung von Vertragsmustern, Preislisten, Formularen, Unterschriftsprozessen oder Ausbildungsverträgen. Vom Anbieter bereitgestellte Muster sind nur technische oder organisatorische Hilfen und müssen vom Kunden rechtlich geprüft werden.

8.4 Der Kunde ist für die Archivierung und den Export seiner Vertrags- und Dokumentendaten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Archivierungsleistung vereinbart ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt.

9. Lernwelt, Unterrichtsplattform und Prüfungsinhalte
9.1 Die Lernwelt kann insbesondere Themenlooper, Wiki-/Lernpfade, Unterrichtsplattform, eigene Lerninhalte, Unterrichtsmedien, Fragentutor, Audio-Erklärungen, Prüfungsfragen, Prüfungssimulation, Spracheinstellungen und Fortschrittsanzeigen umfassen.

9.2 Amtliche Prüfungsfragen, Medien, Übersetzungen, Audio-, Video-, Bild- oder Unterrichtsinhalte können von Dritten lizenziert sein. Der Kunde erhält hieran nur die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Nutzung im eigenen Fahrschulbetrieb erforderlich sind.

9.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Extraktion, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nutzung von Prüfungsfragen, Medien, Datenbanken oder Lerninhalten außerhalb der Software ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

9.4 Der Kunde ist für eigene Lerninhalte, Audio-Erklärungen, Unterrichtsmaterialien und Medien verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und fachlich sowie rechtlich zulässig sind.

9.5 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für das Bestehen einer theoretischen oder praktischen Prüfung und keine Garantie dafür, dass der Einsatz der Lernwelt bestimmte Lernerfolge, Bestehensquoten oder Prüfungsergebnisse bewirkt.

10. Kommunikation, Nachrichten, Broadcast und Benachrichtigungen
10.1 Die Software kann Kommunikationsfunktionen zwischen Fahrschule, Fahrlehrern, Mitarbeitern, Fahrschülern, gesetzlichen Vertretern und weiteren berechtigten Personen bereitstellen, insbesondere Nachrichten, Broadcasts, E-Mails, Push-Mitteilungen, Terminbestätigungen, Erinnerungen und Statusmeldungen.

10.2 Der Kunde ist für Inhalt, Anlass, Empfängerkreis und Rechtmäßigkeit seiner Kommunikation verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Werbung, Gruppenbenachrichtigungen, Minderjährige, Elternkommunikation, Beschäftigtenkommunikation und Nachrichten an Dritte.

10.3 Soweit die Software Kommunikationsvorgänge protokolliert, dient dies der Nachvollziehbarkeit, Vertragserfüllung, Support- und Sicherheitszwecken. Der Kunde hat seine Endnutzer hierüber zu informieren.

10.4 Der Anbieter kann den Versand von Nachrichten beschränken oder sperren, wenn eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsrelevante Nutzung vorliegt.

11. Termine, Kalender, Prüfungsplanung und Prüforganisationsanbindung
11.1 Die Software kann Terminplanung, Kalender, Treffpunkte, Smartphone-Kalender-Synchronisation, Prüfungsplaner, Prüfungsanmeldung, Statusabgleiche und Schnittstellen zu TÜV- oder sonstigen Prüforganisationen unterstützen.

11.2 Der Kunde bleibt verantwortlich für die sachliche Richtigkeit von Terminen, Fristen, Ausbildungsständen, Prüfungsanmeldungen, Gebühren, Mitteilungen an Fahrschüler und Kommunikation mit Prüforganisationen.

11.3 Schnittstellen zu Prüforganisationen sind abhängig von der Verfügbarkeit, Freigabe, Datenqualität und technischen Vorgaben der jeweiligen Prüforganisation. Der Anbieter haftet nicht für Änderungen, Ablehnungen, Verzögerungen oder Störungen externer Systeme, soweit er diese nicht zu vertreten hat.

11.4 Termine und Prüfungsdaten sind vom Kunden rechtzeitig zu prüfen. Automatische Hinweise, Warnungen oder Statusmeldungen ersetzen keine fachliche Prüfung durch die Fahrschule.

12. LivePay, Zahlungsfunktionen, GoCardless, FibuFix und Abrechnung
12.1 Die Software kann Zahlungs-, Finanz- und Buchhaltungsfunktionen bereitstellen, insbesondere Saldenübersicht, Kontovorschau, Zahlungslinks, automatische Zahlungsmarkierung, Rechnungsstellung, Mahnwesen, LivePay, GoCardless-Anbindung, Buchhaltungsexporte und FibuFix.

12.2 Soweit LivePay genutzt wird, kann der Anbieter die technische Integration und administrative Abbildung von Zahlungen in der Software bereitstellen. Die eigentliche Zahlungsabwicklung kann über GoCardless oder andere Zahlungsdienstleister erfolgen. Für deren Leistungen gelten zusätzlich die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

12.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Zahlungsanforderungen, Rechnungen, Mahnungen, SEPA-Mandate, Zahlungslinks, Kontovorschauen, Gutschriften und Stornierungen sachlich, vertraglich und steuerlich zutreffend sind. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung und keine rechtsverbindliche Buchhaltungsprüfung.

12.4 Die reguläre Nutzungsgebühr beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, bis zu 1 % auf geleistete Schülerzahlungen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der in der Software erfassten oder übermittelten Zahlungsdaten.

12.5 Für über LivePay erfasste oder abgewickelte Zahlungen kann eine zusätzliche Nutzungsgebühr von bis zu 1 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen. Zusätzlich können Gebühren des Zahlungsdienstleisters, insbesondere GoCardless-Gebühren, entstehen. Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich aus Angebot, Preisblatt oder Zahlungsdienstleistervertrag.

12.6 Der Kunde darf Zahlungsflüsse, Salden oder Zahlungseingänge nicht manipulieren oder verschleiern, um Nutzungsgebühren zu umgehen. Der Anbieter kann Abrechnungsdaten plausibilisieren und den Kunden um Auskunft oder Nachweise bitten, soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist.

12.7 FibuFix und Buchhaltungsfunktionen unterstützen den Kunden bei Organisation und Auswertung. Der Kunde bleibt für ordnungsgemäße Buchführung, Aufbewahrung, Steuererklärungen, Steuerberaterkommunikation, Kontenrahmen, Belegprüfung und gesetzliche Pflichten verantwortlich.

13. KI-Funktionen, KI Pilot Theorie und KI Pilot Praxis
13.1 KI-Funktionen dienen der Unterstützung, Strukturierung, Auswertung und Empfehlung. Sie können insbesondere Lernverhalten, Ausbildungsstände, Fahrstundenverläufe, Marker, Kommentare, GPS-Daten, Übungsbedarfe, Prüfungsreife-Hinweise, KI-Zusammenfassungen, Mustererkennung und Handlungsempfehlungen betreffen.

13.2 KI-Ergebnisse sind Hilfsmittel. Sie treffen keine allein verbindlichen Entscheidungen über Prüfungsreife, Prüfungsanmeldung, zusätzliche Fahrstunden, Abrechnung, Beschäftigtenleistung oder sonstige rechtlich, wirtschaftlich oder pädagogisch erhebliche Maßnahmen. Die Letztentscheidung verbleibt stets bei der Fahrschule bzw. beim verantwortlichen Fahrlehrer.

13.3 Der Kunde darf KI-Ergebnisse nur nach fachlicher Prüfung verwenden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit, pädagogische Eignung, Prüfungsreife, Bestehenswahrscheinlichkeit oder Fehlerfreiheit einzelner KI-Ausgaben.

13.4 Personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne Rechtsgrundlage und nicht ohne vertragliche Berechtigung zum Training von KI-Modellen verwendet. Soweit Daten zur Produktverbesserung genutzt werden, erfolgt dies vorrangig anonymisiert oder aggregiert.

13.5 KI-Funktionen können Pilot-, Beta- oder Entwicklungscharakter haben. Solche Funktionen können geändert, eingeschränkt oder deaktiviert werden, wenn dies aus Sicherheits-, Qualitäts-, Compliance-, Datenschutz-, KI-Verordnungs- oder Produktgründen erforderlich ist.

13.6 Anbieter und Kunde wirken zusammen, soweit für KI-Funktionen Dokumentation, Risikobewertung, Datenschutz-Folgenabschätzung, KI-Klassifizierung, menschliche Aufsicht, Transparenz oder sonstige gesetzliche Anforderungen erforderlich sind.

13.7 Der Kunde darf KI-Funktionen nicht zu diskriminierenden, rechtswidrigen oder sachfremden Bewertungen verwenden und nicht als alleinige Grundlage für arbeitsrechtliche, prüfungsbezogene oder abrechnungsrelevante Entscheidungen einsetzen.

14. GPS, Fahrtdokumentation, Sprach-Marker, Transkription, Fotos und Heatmaps
14.1 Soweit der KI Pilot Praxis oder vergleichbare fahrpraktische Module aktiviert sind, können GPS-Daten, Fahrstrecken, Start- und Endpunkte, Kilometer, Heatmaps, Sprach-Marker, Transkripte, Fotos, Kommentare, Verkehrssituationsmarker und KI-Zusammenfassungen verarbeitet werden.

14.2 Die GPS-Erfassung darf nur während einer aktiv gestarteten Fahrstunde oder einer ausdrücklich aktivierten Ausbildungsfunktion erfolgen. Eine dauerhafte Hintergrundortung, private Ortung oder verdeckte Überwachung von Fahrlehrern, Fahrschülern, Mitarbeitern oder Dritten ist untersagt.

14.3 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmäßige Aktivierung, Information und Nutzung der GPS-, Foto-, Sprach- und KI-Praxisfunktionen. Dies umfasst insbesondere Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, Information von Fahrschülern und gesetzlichen Vertretern, Datenschutz-Folgenabschätzung, App-Berechtigungen und Löschkonzepte.

14.4 Fotos und Marker dürfen nur für Ausbildungs-, Unterrichts- und Dokumentationszwecke erstellt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unbeteiligte Personen, Kfz-Kennzeichen, private Grundstücke oder sonstige identifizierende Merkmale nicht unzulässig verarbeitet oder veröffentlicht werden. Vor einer Freigabe sind Gesichter, Kennzeichen und sonstige identifizierende Merkmale zu prüfen und, soweit erforderlich, unkenntlich zu machen.

14.5 Automatische Verpixelungs-, Erkennungs- oder Zuordnungsfunktionen sind Hilfsmittel und ersetzen keine Sichtprüfung durch den Kunden, soweit Inhalte gegenüber Fahrschülern, anderen Fahrschulen, in Unterrichtsmaterialien oder sonstigen Dritten bereitgestellt werden.

14.6 Sprach-Marker und Transkriptionen dürfen nicht zur heimlichen Aufnahme vertraulicher Gespräche oder zur unzulässigen Überwachung eingesetzt werden. Der Kunde hat vor Nutzung sicherzustellen, dass die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert sind und etwa erforderliche Rechtsgrundlagen vorliegen.

14.7 Fahrdaten, GPS-Routen, Fotos, Marker, Transkripte und KI-Zusammenfassungen dürfen für Abrechnung nur verwendet werden, soweit dies erforderlich, zulässig und im Verhältnis zu Fahrschülern und Fahrlehrern transparent ist.

15. Drittanbieter, Integrationen und externe Dienste
15.1 Die Software kann externe Dienste und Integrationen einbinden, insbesondere Kartenanbieter, App-Stores, Zahlungsdienstleister, GoCardless, Google Meet, Cal.com, Zoho, Skool, 33Connect, Tenstar, abibaro, TÜV-/Prüforganisationen, Kalenderdienste, Push-Dienste, E-Mail- und Supportsysteme.

15.2 Drittanbieterdienste können eigenen Vertrags-, Datenschutz-, Nutzungs- und Gebührenbedingungen unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich erforderliche Drittanbieterverträge abzuschließen und einzuhalten, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist.

15.3 Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt, Änderung, Einstellung, Preisanpassung, Datenqualität, Genehmigung oder technische Funktion von Drittanbieterdiensten, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

15.4 Der Anbieter kann Integrationen ändern, ersetzen, deaktivieren oder neu anbinden, wenn dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Wesentliche Beeinträchtigungen werden dem Kunden nach Möglichkeit angekündigt.

15.5 Soweit Daten an Drittanbieter übermittelt werden, gelten die Datenschutzregelungen, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die jeweilige Anbieter-/Subunternehmerübersicht.

16. Kundeninhalte, Uploads, Logos, Unterrichtsmaterialien und Rechte Dritter
16.1 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten und Inhalte, insbesondere Stammdaten, Vertragsdaten, Fahrschülerdaten, Fahrlehrerdaten, Fotos, Marker, Audio-Erklärungen, Unterrichtsmaterialien, Logos, Texte, Kommunikationsvorlagen und Dokumente.

16.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die einfachen, räumlich erforderlichen, technisch notwendigen und zweckgebundenen Nutzungsrechte ein, um Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen, darzustellen, zu sichern, zu analysieren und bereitzustellen, soweit dies für Betrieb, Support, Sicherheit, Vertragsdurchführung, Datenexport oder rechtlich zulässige Produktverbesserung erforderlich ist.

16.3 Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Freigaben verfügt. Dies gilt insbesondere für Fotos, Personenbildnisse, Kfz-Kennzeichen, Kartenmarker, Audioaufnahmen, Unterrichtsmaterialien, Prüfungsinhalte, Logos, Marken, Unternehmenskennzeichen und von Dritten erstellte Inhalte.

16.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung, fehlenden Rechten, fehlenden Einwilligungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder Datenschutzverstößen durch Kundeninhalte beruhen, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat.

16.5 Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige, beanstandete oder sicherheitsrelevante Inhalte vorläufig zu sperren, zu entfernen oder deren Verbreitung zu beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.

17. Rechte an Software, Datenbanken und Systemen des Anbieters
17.1 Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Objektcode, Benutzeroberflächen, Workflows, Datenbanken, Dokumentationen, Designs, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Schnittstellen und Systemarchitektur verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.

17.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.

17.3 Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode, an technischen Konzepten, an Datenbanken des Anbieters, an Prüfungsfragen- oder Lerninhaltssammlungen, an KI-Modellen, an Systemauswertungen oder an sonstigen Schutzrechten des Anbieters.

17.4 Der Anbieter darf technische Schutzmaßnahmen, Lizenzprüfungen, Nutzungsgrenzen, Protokollierung und Sicherheitsmechanismen einsetzen, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Sicherheit oder Missbrauchsvermeidung erforderlich ist.

18. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Sicherheit und Compliance
18.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der AVV nebst TOM-, Subunternehmer- und Verarbeitungsanlage ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

18.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Fahrschulbetrieb, insbesondere für Fahrschülerdaten, Fahrlehrerdaten, Beschäftigtendaten, GPS-Daten, Fotos, Marker, Ausbildungsdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten und Endnutzerkommunikation.

18.3 Der Kunde ist verpflichtet, betroffene Personen rechtzeitig und transparent zu informieren und erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Löschkonzepte sicherzustellen.

18.4 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Details ergeben sich aus der TOM-Anlage. Der Kunde hat eigene organisatorische Maßnahmen zu treffen, insbesondere Rollenverwaltung, Passwortschutz, Endgerätesicherheit, Mitarbeiterunterweisung und Prüfung von Datenexporten.

18.5 Soweit der Anbieter Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, etwa für Vertrieb, Vertragsverwaltung, eigene Abrechnung, Supportorganisation, Website, Sicherheit oder Produktkommunikation, gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters.

19. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
19.1 Vergütung, Zahlungsweise, Abrechnungsperiode und Gebühren ergeben sich aus Angebot, Preisblatt oder Bestellbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

19.2 Wiederkehrende Gebühren werden monatlich nachträglich oder nach Maßgabe des Angebots abgerechnet. Nutzungsabhängige Gebühren werden auf Grundlage der in der Software erfassten, importierten oder über Zahlungssysteme gemeldeten Daten abgerechnet.

19.3 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

19.4 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen. Der Anbieter kann nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen sperren, soweit dies verhältnismäßig ist und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt werden.

19.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.

19.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

20. Preisänderungen und Leistungsänderungen
20.1 Der Anbieter kann Preise für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich Kostenfaktoren, Marktbedingungen, Drittanbietergebühren, gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Leistungsumfang oder Produktstruktur ändern.

20.2 Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich die Vergütung für die betroffene Leistung um mehr als 10 % innerhalb eines Vertragsjahres, kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt kündigen.

20.3 Der Anbieter kann Leistungen fortentwickeln, aktualisieren, verbessern, ändern oder ersetzen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Sicherheits-, Datenschutz-, Compliance- und Rechtsänderungen können auch kurzfristig erfolgen.

20.4 Beta-, Pilot-, Community-, Reform-, KI- und Drittanbieterfunktionen können geändert oder eingestellt werden, wenn dies technisch, rechtlich, wirtschaftlich oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Anbieter wird berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss oder dem im Angebot genannten Startdatum. Sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

21.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Vertragsverstoß, erheblichem Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, unbefugtem Backendzugriff, schwerer Sicherheitsgefährdung, Verletzung von Schutzrechten oder nachhaltiger Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten.

21.4 Kündigungen bedürfen der Textform. Der Anbieter kann zusätzlich Kündigungsfunktionen im Administrationsbereich bereitstellen.

21.5 Kündigungen berühren nicht bereits entstandene Zahlungsansprüche, Aufwendungsersatzansprüche, Freistellungsansprüche, Vertraulichkeitspflichten, Datenschutzpflichten und Rechte an der Software.

21.6 Sonderkündigungsrecht bei Wegfall der Abrechnungsgrundlage
21.6.1 Die Vergütung der fahrschulcockpit GmbH basiert auf den über die Software erfassten Kundenzahlungen und Geschäftsvorgängen des Kunden.

21.6.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für den Betrieb der Fahrschule relevanten Umsätze, Kundenzahlungen und abrechnungsrelevanten Geschäftsvorgänge vollständig und zutreffend über die Software zu erfassen.

21.6.3 Werden die maßgeblichen Umsätze, Kundenzahlungen oder wesentliche Teile der Geschäftsvorgänge ganz oder überwiegend außerhalb der Software erfasst oder abgewickelt, ist die fahrschulcockpit GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

21.6.4 Als überwiegend gilt insbesondere, wenn die über die Software erfassten Umsätze und Kundenzahlungen nicht den tatsächlichen Geschäftsbetrieb der Fahrschule widerspiegeln.

22. Vertragsende, Datenexport, Löschung und Rückgabe
22.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende alle für seinen Fahrschulbetrieb erforderlichen Daten, Dokumente, Rechnungen, Auswertungen, Ausbildungsnachweise, Fahrstunden-, Buchhaltungs- und Vertragsdaten zu exportieren oder eine gesonderte Übergabeleistung zu beauftragen.

22.2 Der Anbieter stellt im Rahmen der verfügbaren Exportfunktionen Datenexporte in gängigen Formaten bereit, insbesondere PDF, CSV oder andere angebotene Formate. Ein Anspruch auf Export in ein bestimmtes Fremdsystem besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

22.3 Nach Vertragsende kann der Anbieter den produktiven Zugang sperren. Soweit kein gesonderter Nachlauf vereinbart ist, werden Kundendaten nach Ablauf angemessener Fristen nach Maßgabe des AVV gelöscht oder zurückgegeben. Backup-Löschfristen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

22.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, exportierte Daten in einer Folgesoftware lesbar, vollständig und prüfbar zu verwalten. Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsprüfung exportierter Daten.

22.5 Für zusätzliche Migration, Sonderexporte, Archivbereitstellung oder Datenrettung nach Vertragsende kann der Anbieter eine angemessene Vergütung verlangen, sofern die Leistung nicht bereits vertraglich geschuldet ist.

23. Gewährleistung und Mängelmanagement
23.1 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in dem vertraglich vereinbarten Zustand und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Eine bestimmte wirtschaftliche, steuerliche, pädagogische, prüfungsrechtliche oder organisatorische Erfolgswirkung wird nicht geschuldet.

23.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden, insbesondere unter Angabe von betroffener Funktion, Zeitpunkt, Nutzerrolle, Fehlermeldung und Reproduktionsschritten.

23.3 Der Anbieter kann Mängel nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Update, Workaround, Neuverarbeitung, Konfigurationsanpassung oder sonstige geeignete Maßnahmen beseitigen.

23.4 Kein Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften Kundendaten, Drittanbieterdiensten, Endgeräten, Internetverbindung, nicht unterstützten Systemen, eigenmächtigen Änderungen, fehlenden Mitwirkungshandlungen oder rechtswidriger Nutzung beruht.

23.5 Für Test-, Pilot- und Beta-Funktionen gelten Gewährleistungsrechte nur eingeschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig und bei Bereitstellung erkennbar ist.

24. Haftung
24.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

24.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

24.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

24.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Prüfungserfolge, ausgebliebene Kosteneinsparungen, ausgebliebene Zahlungseingänge, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen und Schäden aus nicht geprüften KI-Empfehlungen ausgeschlossen, sofern keine Haftung nach Ziffer 24.1 besteht.

24.5 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung, Export- und Prüfpflichten des Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für regelmäßige Exporte und Sicherungen verantwortlich, soweit solche Exportfunktionen bereitstehen.

24.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.

25. Freistellung durch den Kunden
25.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software, rechtswidrigen Kundeninhalten, fehlenden Rechten, fehlenden Einwilligungen, Datenschutzverstößen, arbeitsrechtlichen Verstößen, unzulässiger GPS-/Foto-/KI-Nutzung, unzutreffenden Vertrags- oder Preisangaben oder Verletzung von Endnutzerrechten entstehen.

25.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Anspruch informiert, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung abgibt und dem Kunden eine angemessene Mitwirkung ermöglicht.

25.3 Gesetzliche Schadensersatz-, Unterlassungs- und Ausgleichsansprüche bleiben unberührt.

26. Vertraulichkeit
26.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

26.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preis- und Vertragsinformationen, nicht veröffentlichte Produktinformationen, Sicherheitskonzepte, Kundendaten, Zugangsdaten und interne Dokumentationen.

26.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

26.4 Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus.

27. Referenzen, Logos und Marketingmaterialien
27.1 Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz, die Nutzung des Kundenlogos, die Veröffentlichung von Testimonials oder die Verwendung von Bildmaterial des Kunden erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung oder vertraglicher Freigabe.

27.2 Stellt der Anbieter Marketingmaterialien, Vorlagen, Logos, Icons, Videos oder Unterrichts-/Werbematerialien bereit, erhält der Kunde daran nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Drittmaterialien, Stockfotos, Kartenmaterial, Musik, Videos, Schriften oder fremde Logos dürfen nur nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz genutzt werden.

27.3 Der Kunde darf Marketingmaterialien nicht so verändern oder verwenden, dass Rechte Dritter, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verletzt werden.

28. Gesetzesänderungen, Reformfunktionen und Produktfortentwicklung
28.1 Der Anbieter bemüht sich, relevante Änderungen im Fahrschulmarkt, insbesondere gesetzliche Reformen, technische Standards und Anforderungen von Prüforganisationen, in der Produktentwicklung zu berücksichtigen. Eine bestimmte Rechtskonformität des Fahrschulbetriebs wird dadurch nicht garantiert.

28.2 Der Kunde bleibt verpflichtet, seinen Fahrschulbetrieb, Ausbildungsverträge, Preisaushänge, Ausbildungsnachweise, Datenschutzinformationen, Beschäftigteninformationen, Buchhaltung und Prüfungsprozesse rechtlich eigenständig prüfen zu lassen.

28.3 Reform-, Pilot- und Zukunftsfunktionen können zunächst eingeschränkt, schrittweise, testweise oder mit gesonderten Freigaben bereitgestellt werden. Der Anbieter kann solche Funktionen anpassen, wenn gesetzliche, technische oder organisatorische Anforderungen dies erfordern.

29. Unterauftragnehmer, Abtretung und Konzern-/Filialnutzung
29.1 Der Anbieter darf zur Vertragserfüllung verbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter, Dienstleister und Subunternehmer einsetzen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten die Anforderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

29.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden, wenn berechtigte Interessen des Anbieters gewahrt bleiben.

29.3 Die Nutzung durch Filialen, verbundene Unternehmen, Franchise-Partner oder fremde Fahrschulen ist nur zulässig, wenn diese ausdrücklich im Vertrag, in der Mandantenverwaltung oder im Angebot freigeschaltet sind.

30. Höhere Gewalt
30.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskampf, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Ausfälle zentraler Internetinfrastruktur, Cyberangriffe auf Dritte oder Störungen wesentlicher Drittanbieter.

30.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, Umfang und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und wird angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.

30.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen.

31. Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
31.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

31.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters.

31.3 Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu im B2B-Verhältnis nicht verpflichtet.

31.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

32. Textform, Änderungen, salvatorische Regelung
32.1 Rechtserhebliche Erklärungen, Kündigungen, Mängelanzeigen und Mitteilungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

32.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine Individualvereinbarung in anderer Form nachweisbar getroffen wird.

32.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

32.4 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.